Die Führungsaufsicht (FA) ist seit ihrer Einführung 1975 eine der umstrittensten Maßregeln der Besserung und Sicherung. Die kriminalpolitischen Einschätzungen schwankten zwischen heftiger Kritik, insbesondere an der damit verbundenen Ausweitung des Netzes sozialer Kon-trolle einerseits und der Forderung nach einer massiven Ausweitung angesichts bestimmter als besonders ¿gefährlich¿ eingestufter Tätergruppen andererseits. Durch die Reform von 2007 ist die FA in vielerlei Hinsicht als Sanktion bzw. sanktionsausgestaltende Maßnahme erweitert worden. Auch spielt sie in der aktuellen Debatte zur Sicherungsverwahrung eine besondere Rolle, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2009 und im Gefolge das deutsche BVerfG 2011 die Regelungen zur (nachträglichen) Sicherungsverwah-rung großenteils für menschenrechts- bzw. verfassungswidrig erklärten und damit die Frage der Entlassung von u. U. gefährlichen Straftätern aus der Sicherungsverwahrung themati-sierten.
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