Document from the year 2009 in the subject Law - Philosophy, History and Sociology of Law, , language: Czech, abstract: Es ist nötig, die Anfänge der Organisation moderner Verwaltung auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik schon am Ausgang des feudalen Absolutismus zu suchen. In der Habsburger Monarchie begann sich damals im Rahmen des Staatslebens ein Bedarf neuer Organe zu äußern, die fähig wären, die vom absolutistischen Staat schrittweise durchführenden Reformen sicherzustellen. Nach dem Jahre 1848 begann auch die Idee der Errichtung der Zweigleisigkeit der öffentlichen Verwaltung ¿ der territorialen Selbstverwaltung. Die territoriale Selbstverwaltung war schon im Allgemeinen Reichsgesetzblatt im Jahre 1849 gesetzlich verankert. Am 28. Oktober 1918 wurde die selbständige Tschechoslowakische Republik vom Präsidium des Nationalausschusses ausgerufen. Eine der wichtigsten Aufgaben des neuen Staates war es, ein störungsfreies Funktionieren der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen. Die Lösung brachte die sog. Rezeptionsnorm - Gesetz Nr. 11/1918 Slg., das am Tag der Unabhängigkeitserklärung erlassen wurde. Das Rezeptionsgesetz übernahm also die österreichisch-ungarische Rechtsordnung und die öffentliche Verwaltung. Es übernahm zwei ganz unterschiedliche Rechtssysteme und Systeme der öffentlichen Verwaltung. In den böhmischen Ländern waren also österreichische Behörden und Selbstverwaltung weiterhin tätig. Die Nachkriegstschechoslowakei übernahm das System der öffentlichen Verwaltung aus der Zwischenkriegszeit nicht, sondern bildete das neue System der Nationalausschüsse. Die Nationalausschüsse begannen in der Zeit des Befreiungskampfes in den böhmischen Ländern und in der Slowakei zu entstehen. Unmittelbar nach der Befreiung war es in Anknüpfung auf das Kaschauer Regierungsprogramm nötig, die Rechtsregelung für die Nationalausschüsse vorzubereiten. Nach dem kommunistischen Umsturz im Februar 1948 festigte sich die Position der Nationalausschüsse und sie wurden in der tschechoslowakischen Verfassung aus dem Jahre 1948 und später auch in der Verfassung vom 1960 verankert. Es wurde ein System der Kreis-, Bezirks- und örtlichen Nationalausschüsse gebildet. Die letzte Etappe der Entwicklung der öffentlichen Verwaltung ist mit der Demokratisierung aller Bestandteile des Staatsmechanismus nach dem Jahre 1989 verbunden. Im Jahre 1990 wurde die neue Gemeindeordnung erlassen, die die Nationalausschüsse auflöste. Sie beschritt den Weg zum Aufbau einer modernen demokratischen öffentlichen Verwaltung.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.