Der Autor beschäftigt sich mit der rechtshistorischen Entwicklung des Anwartschaftsrechts beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt. Er untersucht die Fragen: Warum hielt die Rechtsprechung die richterrechtliche Anerkennung der Position des Vorbehaltskäufers als Anwartschaftsrecht für notwendig? Warum griff sie dabei auf den Begriff «Anwartschaftsrecht» zurück und welche Überlegungen wurden dazu in Betracht gezogen? Der Autor schlussfolgert aus den Ergebnissen der Untersuchung, dass das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers als ein Mittel eingeführt wurde, die Diskrepanz zwischen der zivilrechtlichen Form des Eigentumsvorbehalts und seinem auf Sicherung beschränkten wirtschaftlichen Zweck zu beheben.
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