Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Handel und Distribution, Note: 1,7, Berufsakademie Berlin (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Das Thema Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel ist eines der kontrovers diskutiertesten Themen in der deutschen Öffentlichkeit. Im Unterschied zu anderen Wirtschaftssektoren, wie Industrie, Handwerk und dem Großhandel, ist es dem stationären Einzelhandel in der Bundesrepublik Deutschland verwehrt, frei über seine Geschäftszeiten zu entscheiden.
Wie kaum ein anderer Bereich wird das Ladenschlussgesetz von einer angeregten und nicht selten emotional geführten Diskussion begleitet. Es gibt kaum jemanden, der dieser Thematik gleichgültig gegenübersteht. Dies liegt vor allem daran, weil die betroffenen Interessengruppen, insbesondere Einzelhändler, Verkaufspersonal, Verbraucher und Politiker weite Teile der Bevölkerung repräsentieren. Es ist leicht nachvollziehbar, dass die Befürworter der Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten ebenso wie deren Gegner über ein umfangreiches Reservoir an Erklärungen verfügen, um die jeweilige Position zu untermauern.
Im europäischen Vergleich hat Deutschland, neben Österreich, die starrsten Regelungen. Mit verantwortlich sind neben der Reformträgheit der Bevölkerung und Politik die sehr differenzierten Auffassungen der betroffenen Personengruppen. Die Interessen der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Verbraucher lassen sich nur schwer auf einen Nenner bringen. Der eine verlangt nach gleichen Wettbewerbschancen, eine andere Gruppe verlangt erweiterte Öffnungszeiten und wieder eine andere Gruppe möchte eine Verringerung der Arbeitszeit durchsetzten.
Gerade die Zielsetzung der Wettbewerbsneutralität durch das Ladenschlussgesetz ist mehr als widersprüchlich. Auf der einen Seite gibt es eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die auf Landesebene beschlossen werden. Andererseits können alle Betriebsformen des Einzelhandels, die mit den Verkaufsstellen im Sinne des Ladenschlussgesetzes konkurrieren, aber nicht in seinen Geltungsbereich fallen (z. B. der Versandhandel und sämtliche Formen des Electronic Commerce), ihre Angebotszeiten frei und ohne Reglementierung festlegen.
Durch die ständige Weiterentwicklung in der Wirtschaft als auch in der Gesellschaft ist es notwendig, einmal eingegangene Kompromisse von Zeit zu Zeit zu überdenken, um den Fortschritt nicht zu verschlafen. Sowohl Einkommen und Wohlstand als auch die Ansprüche der Menschen wachsen. Das Einkaufen wird immer mehr zu einem Erlebnis, zu einer Art Freizeitbeschäftigung. Viele dieser Wandlungen, die sowohl die Nachfrage- als auch die Angebotsseite betreffen, waren beim Zustandekommen des Ladenschlussgesetzes 1956 nicht absehbar. Im Laufe der Zeit war es also wiederholt notwendig, die Regelungen dieses Gesetzes auf ihre Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen und zu revidieren. Selbst ehemals nützliche Standards erweisen sich als drückendes Korsett, wenn sie sich nicht an neue Gegebenheiten anpassen.
Der Einzelhandel von heute steht nicht nur in einer internen Konkurrenz, sondern daneben im direkten Wettbewerb zu anderen Wirtschaftszweigen. Heute deckt der Einzelhandel nicht mehr nur die Grundbedürfnisse. Vielmehr geht es darum, die Kaufkraft der Bevölkerung zu wecken und zu binden, die ansonsten andere Wirtschafszweige wie etwa Touristik und die sogenannte Freizeitindustrie abschöpfen.
Im Rahmen dieser Arbeit wird dargestellt, wie sich der Einzelhandel entwickelt hat und welchen Einfluss die Novellierungen des Ladenschlussgesetzes in der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Zukunft auf die betroffen Gruppen hat.
Eingangs, im allgemeinen Teil der Arbeit, stellt der Autor die Grundlagen und Geschichte des Ladenschlussgesetzes dar. Seine Entwicklung, Widersprüchlichkeit und die Rahmenbedingungen für den deutschen Einzelhandel werden erörtert. Nach der Einführung ...
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Das Thema Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel ist eines der kontrovers diskutiertesten Themen in der deutschen Öffentlichkeit. Im Unterschied zu anderen Wirtschaftssektoren, wie Industrie, Handwerk und dem Großhandel, ist es dem stationären Einzelhandel in der Bundesrepublik Deutschland verwehrt, frei über seine Geschäftszeiten zu entscheiden.
Wie kaum ein anderer Bereich wird das Ladenschlussgesetz von einer angeregten und nicht selten emotional geführten Diskussion begleitet. Es gibt kaum jemanden, der dieser Thematik gleichgültig gegenübersteht. Dies liegt vor allem daran, weil die betroffenen Interessengruppen, insbesondere Einzelhändler, Verkaufspersonal, Verbraucher und Politiker weite Teile der Bevölkerung repräsentieren. Es ist leicht nachvollziehbar, dass die Befürworter der Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten ebenso wie deren Gegner über ein umfangreiches Reservoir an Erklärungen verfügen, um die jeweilige Position zu untermauern.
Im europäischen Vergleich hat Deutschland, neben Österreich, die starrsten Regelungen. Mit verantwortlich sind neben der Reformträgheit der Bevölkerung und Politik die sehr differenzierten Auffassungen der betroffenen Personengruppen. Die Interessen der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Verbraucher lassen sich nur schwer auf einen Nenner bringen. Der eine verlangt nach gleichen Wettbewerbschancen, eine andere Gruppe verlangt erweiterte Öffnungszeiten und wieder eine andere Gruppe möchte eine Verringerung der Arbeitszeit durchsetzten.
Gerade die Zielsetzung der Wettbewerbsneutralität durch das Ladenschlussgesetz ist mehr als widersprüchlich. Auf der einen Seite gibt es eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die auf Landesebene beschlossen werden. Andererseits können alle Betriebsformen des Einzelhandels, die mit den Verkaufsstellen im Sinne des Ladenschlussgesetzes konkurrieren, aber nicht in seinen Geltungsbereich fallen (z. B. der Versandhandel und sämtliche Formen des Electronic Commerce), ihre Angebotszeiten frei und ohne Reglementierung festlegen.
Durch die ständige Weiterentwicklung in der Wirtschaft als auch in der Gesellschaft ist es notwendig, einmal eingegangene Kompromisse von Zeit zu Zeit zu überdenken, um den Fortschritt nicht zu verschlafen. Sowohl Einkommen und Wohlstand als auch die Ansprüche der Menschen wachsen. Das Einkaufen wird immer mehr zu einem Erlebnis, zu einer Art Freizeitbeschäftigung. Viele dieser Wandlungen, die sowohl die Nachfrage- als auch die Angebotsseite betreffen, waren beim Zustandekommen des Ladenschlussgesetzes 1956 nicht absehbar. Im Laufe der Zeit war es also wiederholt notwendig, die Regelungen dieses Gesetzes auf ihre Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen und zu revidieren. Selbst ehemals nützliche Standards erweisen sich als drückendes Korsett, wenn sie sich nicht an neue Gegebenheiten anpassen.
Der Einzelhandel von heute steht nicht nur in einer internen Konkurrenz, sondern daneben im direkten Wettbewerb zu anderen Wirtschaftszweigen. Heute deckt der Einzelhandel nicht mehr nur die Grundbedürfnisse. Vielmehr geht es darum, die Kaufkraft der Bevölkerung zu wecken und zu binden, die ansonsten andere Wirtschafszweige wie etwa Touristik und die sogenannte Freizeitindustrie abschöpfen.
Im Rahmen dieser Arbeit wird dargestellt, wie sich der Einzelhandel entwickelt hat und welchen Einfluss die Novellierungen des Ladenschlussgesetzes in der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Zukunft auf die betroffen Gruppen hat.
Eingangs, im allgemeinen Teil der Arbeit, stellt der Autor die Grundlagen und Geschichte des Ladenschlussgesetzes dar. Seine Entwicklung, Widersprüchlichkeit und die Rahmenbedingungen für den deutschen Einzelhandel werden erörtert. Nach der Einführung ...
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