Mit der Ankündigung der Schaffung einer Europäischen Bankenunion steht die Entwicklung des institutionellen Rahmens für die aufsichtsrechtliche Regulierung derzeit im Mittelpunkt der politischen Debatte. Der Reformvorschlag sieht vor, dass ein wichtiger Teil der aufsichtsrechtlichen Kontrolle von Finanzunternehmen an die Europäische Zentralbank übertragen wird. Die potenziellen Interessenkonflikte, die im Zusammenhang mit der Festlegung der Geldpolitik und der Durchführung der aufsichtsrechtlichen Kontrolle entstehen können, wurden häufig von Kritikern des in die Emissionsinstitute integrierten Regulierungsmodells hervorgehoben. Die gegenseitigen Einflüsse sowie die Komplementarität, die sich aus der Wahrnehmung der Aufgaben der Geld- und Finanzstabilität durch den Zentralbanker ergeben, könnten jedoch tendenziell die Annahme solcher Maßnahmen rechtfertigen. Die Konzentration der geldpolitischen und aufsichtsrechtlichen Befugnisse bei den Zentralbanken würde jedoch bedeuten, dassdie Zentralbanken dem Grundsatz der demokratischen Legitimität genügen und gleichzeitig ein gewisses Maß an Unabhängigkeit von der Politik bewahren müssten.