Die Arbeit beschreibt den legislatorischen Anpassungsversuch an die dynamische Technikentwicklung auf dem Gebiet des Computer- und Internetstrafrechts seit den 1970er Jahren. Nach der Kodifizierung der Datenveränderung, Computerspionage und -sabotage durch das "Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität" von 1986 prägten vor allem die völkerrechtlichen und europäischen Harmonisierungsbestrebungen den nationalen Novellierungsprozess.