Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte (gut), Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: "Das allgemeine Phänomen, das Seine zu bezeichnen, markieren zu wollen, liegt aller Wahrscheinlichkeit nach in unserer ersten Natur." Bereits ab dem Ende des 1. Jhd. n.Chr. finden sich bei Tacitus und Plutarch Anmerkungen und Hinweise auf die Verwendung von (geschäftlichen) Kennzeichen. Die Fabrikzeichen der altchinesischen Porzellanmanufakturen belegen diesen Befund ebenso wie die schon weit vor dem Mittelalter in deutschen Landen verwendeten Haus- und Hofmarken. Dieses menschliche Kennzeichnungsbedürfnis bildet den Keim für die Versuche, diesem Bedürfnis einen rechtlichen Rahmen zu geben - mit anderen Worten: ein systematisches Kennzeichen- bzw. Markenrecht zu schaffen. Die vorliegende Arbeit beleuchtet die entsprechenden, für das deutsche Staatsgebiet einheitlich unternommenen, Versuche und beschränkt sich so auf den Zeitraum ab Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871. Die Entwicklung des Markenwesens in Deutschland vollzog sich im betrachteten Zeitraum seit der Reichsgründung in Etappen, an deren Ende jeweils eine Neuordnung des Markenrechts durch ein grundlegendes Gesetzeswerk stand. Diese Etappen geben der vorliegenden, chronologisch aufgebauten Arbeit ihren äußeren Rahmen. Im Ersten Teil wird der Weg zum Markenschutzgesetz von 1874 behandelt, gefolgt von den Ausführungen zu jener Periode, an deren Ende das Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen von 1894 stand, im Zweiten Teil. Aufbauend auf diesen richtungsweisenden Kodifikationen, steht die Etappe im Umfeld des Warenzeichengesetzes von 1936 im Mittelpunkt des Dritten Teils. Dabei werden auch die bedeutenden, allerdings jeweils nur auf Teilaspekte beschränkten Änderungen des WZG in 1967, 1979 und 1992 behandelt, bevor im Vierten Teil das 1995 in Kraft getretene und im Wesentlichen auch noch aktuell geltende Markengesetz betrachtet wird. Im abschließenden Fünften Teil wird die Entwicklung des Markenrechts in Deutschland zusammengefasst und gewürdigt. Um dem beschränkten Umfang einer Seminararbeit gerecht zu werden, müssen die Ausführungen auf die wesentlichen Charakteristika der jeweiligen Entwicklungsetappen in ihrem wirtschaftlichen und politischen Gesamtzusammenhang beschränkt bleiben. Die Kenntnis der Grundstrukturen und Begriffe des (geltenden) Markenrechts wird dabei vorausgesetzt. Ferner müssen die Entwicklungen des Zeichenrechts außerhalb Deutschlands ebenso unberücksichtigt bleiben wie jene in der DDR.
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