Das Strafprozessrecht sieht sich gegenwärtig angesichts immer komplexer werdender Kriminalität vor grenzüberschreitenden Herausforderungen, die bisher sicher geglaubte Grundlagen in Frage stellen. Während in Deutschland die althergebrachte Struktur des reformierten Inquisitionsprozesses dennoch kaum in Zweifel gezogen wird, hat sich in Argentinien eine Reformbewegung etabliert, die sich um eine homogene und zeitgemäße Synthese aus Elementen des kontinentaleuropäischen Inquisitionsprozesses mit solchen des angloamerikanischen adversatorischen Verfahrens bemüht. Im Zentrum dieser Verbindung steht dabei die Figur des Staatsanwalts, der als Staatsorgan einerseits und vom Gericht getrennter Ankläger andererseits Elemente beider Prozesstypen in sich vereint.
David Kühn untersucht die Entwicklung der argentinischen Staatsanwaltschaft seit ihren Anfängen und zeigt daran anschaulich, wie die zunächst streng inquisitorische argentinische Prozessordnung aus dem Bedürfnis größerer Rechtsstaatlichkeit und Effizienz heraus durch die zunehmende Ausweitung der Befugnisse des Anklageorgans immer weiter aufgebrochen wurde. Vorläufiger Höhepunkt ist ein Reformvorhaben, das die rechtsstaatlichen Errungenschaften des Inquisitionsprozesses wie staatliche Objektivität und Legalitätsprinzip mit den Vorzügen des adversatorischen Verfahrens, größere Effizienz und klarere Trennung von Anklage- und Urteilsfunktion, in Einklang bringt und damit auch für europäische Verfahrensordnungen Vorbildcharakter haben kann.
David Kühn untersucht die Entwicklung der argentinischen Staatsanwaltschaft seit ihren Anfängen und zeigt daran anschaulich, wie die zunächst streng inquisitorische argentinische Prozessordnung aus dem Bedürfnis größerer Rechtsstaatlichkeit und Effizienz heraus durch die zunehmende Ausweitung der Befugnisse des Anklageorgans immer weiter aufgebrochen wurde. Vorläufiger Höhepunkt ist ein Reformvorhaben, das die rechtsstaatlichen Errungenschaften des Inquisitionsprozesses wie staatliche Objektivität und Legalitätsprinzip mit den Vorzügen des adversatorischen Verfahrens, größere Effizienz und klarere Trennung von Anklage- und Urteilsfunktion, in Einklang bringt und damit auch für europäische Verfahrensordnungen Vorbildcharakter haben kann.