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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: -, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Kantonswesen kann in seiner Bedeutung für den Aufstieg Preußens zur Großmacht kaum überschätzt werden. Das preußische Kantonsystem bildete zweifellos, wie hier von Bernhard Kroener treffend formuliert, die Basis für das militärische Erstarken Preußens imLaufe des 18. Jahrhunderts. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wie sich das preußische Kantonsystem von dem Regierungsantritt…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: -, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Kantonswesen kann in seiner Bedeutung für den Aufstieg Preußens zur Großmacht kaum überschätzt werden. Das preußische Kantonsystem bildete zweifellos, wie hier von Bernhard Kroener treffend formuliert, die Basis für das militärische Erstarken Preußens imLaufe des 18. Jahrhunderts. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wie sich das preußische Kantonsystem von dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1713 biszur Schlacht bei Jena und Auerstedt im Jahre 1806 entwickelte.Der besondere Schwerpunkt liegt hierbei auf der Bedeutung des Kantonsystems für das militärische und politische Erstarken Preußens im 18. Jahrhundert und den Auswirkungen der militärischen Reformen auf die Bevölkerung und die zivilen Strukturen des Landes. Es solldes Weiteren eine kritische Auseinandersetzung mit der These Otto Büschs von der Militarisierung der preußischen Gesellschaft erfolgen. Die Arbeit gliedert sich wie folgt: Die Entwicklung des preußischen Kantonsystems wird in vier Phasen eingeteilt. Die erste Phase beginnt mit dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelm I.am 25. Februar 1713 und endet mit der offiziellen Einführung des Kantonreglements am 1. Mai 1733. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den spezifischen Neuerungen des Heerwesens unter Friedrich Wilhelm I. in Abgrenzung zu seinem Vater Friedrich I. Dabei stellt sich dieFrage, inwieweit man bereits vor der offiziellen Einführung des Kantonsystems im Jahre 1733 von dessen Etablierung sprechen kann.Die zweite Phase beginnt mit der Kabinettsordre Friedrich Wilhelm I. vom 1. Mai 1733, die den Begriff des Kantonreglements etablierte und gemeinhin als offizielle Einführung des Kantonsystems gilt. Sie endet mit dem siebenjährigen Krieg 1763. In diesem Jahr erfolgteaußerdem die Einführung der Kantons-Revisions-Kommissionen durch Friedrich II. Dies führte zu einer höheren Rationalität und einer stärkeren Einbindung der zivilen Verwaltungsstrukturen.Die dritte Phase beginnt mit ebendieser Einführung und endet mit dem Amtsantritt Friedrich Wilhelm II. 1786.Die vierte und letzte Phase erstreckt sich vom Jahre 1786 bis zur Niederlage Preußens gegen die Franzosen bei Jena und Auerstedt im Jahre 1806. Hierbei gilt das besondere Augenmerk der Rolle der militärischen Strukturen im Allgemeinen und des Kantonsystems im Besonderen bei der Niederlage von Jena und Auerstedt.
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