Das europäische Gemeinschaftsrecht gewinnt zunehmend Einfuß auf die nationalen Rechtsordnungen. Es ist deshalb sinnvoll, auch die Rechtsinstitute des nationalen Rechts anzugleichen. Die Arbeit untersucht, ob eine Weiterentwicklung des subjektiven öffentlichen Rechts einer Anpassung an die subjektiven Rechte des Gemeinschaftsrechts dienen kann. Dazu werden die Entstehung und Fortentwicklung des subjektiven öffentlichen Rechts dargestellt, um Möglichkeiten, aber auch Grenzen einer Weiterentwicklung aufzuzeigen. Dabei wird auch auf den Schutz dieser Rechte durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit eingegangen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der sich entwickelnden subjektiven Rechte des Gemeinschaftsrechts werden bestimmt und mit denen des subjektiven öffentlichen Rechts verglichen. Möglichkeiten der Anpassung des subjektiven öffentlichen Rechts und der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden dargestellt.