Die japanische Strafrechtswissenschaft entwickelte sich auch unter dem Einfluss der deutschen Strafrechtswissenschaft. Jedoch ist bei dogmatischen Fragen durchaus auch eine eigene theoretische Ausgestaltung erkennbar. Insbesondere der Unrechtsbegriff der japanischen Strafrechtsdogmatik stellt hier ein aufschlussreiches Beispiel dar. Der Autor führt durch eine historische Analyse der Entwicklung dieses Begriffs Ursachen der anders als in Deutschland konzipierten Rechtswidrigkeitstheorie auf soziokulturelle Hintergründe der japanischen Gesellschaft zurück. Anschließend kritisiert er die gegenwärtige Unrechtslehre der japanischen Strafrechtsdogmatik aus der rechtsphilosophischen Perspektive Kants, die auf eine von empirischen, d.h. soziokulturellen Bedingungen unabhängige Richtigkeit abstellt.
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