Der Zollbegriff ist ein wesentliches Fundament des europäischen Zollrechts. Bislang fehlt eine einheitliche Definition des Zollbegriffs im Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union, in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und in der Literatur. Hier knüpft die vorliegende Arbeit an. Sie befasst sich mit möglichen Begriffsmerkmalen und den Motiven für die Erhebung von Zöllen. Sie hinterfragt dabei auch, ob das formelle und materielle Zollrecht des Unionszollkodex durch den sogenannten Wirtschaftszollgedanken geprägt ist. Die Arbeit zeichnet zugleich den Bedeutungswandel von Zöllen seit deren ersten Erscheinungsformen im Altertum nach und arbeitet eine integrations- und handelspolitische Dimension des Zollbegriffs im europarechtlichen Zollrecht heraus. Abschließend unterbreitet sie einen Definitionsvorschlag, der die vorangegangene Untersuchung reflektiert.
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