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Der Zollbegriff ist ein wesentliches Fundament des europäischen Zollrechts. Bislang fehlt eine einheitliche Definition des Zollbegriffs im Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union, in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und in der Literatur. Hier knüpft die vorliegende Arbeit an. Sie befasst sich mit möglichen Begriffsmerkmalen und den Motiven für die Erhebung von Zöllen. Sie hinterfragt dabei auch, ob das formelle und materielle Zollrecht des Unionszollkodex durch den sogenannten Wirtschaftszollgedanken geprägt ist. Die Arbeit zeichnet zugleich den Bedeutungswandel von…mehr

Produktbeschreibung
Der Zollbegriff ist ein wesentliches Fundament des europäischen Zollrechts. Bislang fehlt eine einheitliche Definition des Zollbegriffs im Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union, in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und in der Literatur. Hier knüpft die vorliegende Arbeit an. Sie befasst sich mit möglichen Begriffsmerkmalen und den Motiven für die Erhebung von Zöllen. Sie hinterfragt dabei auch, ob das formelle und materielle Zollrecht des Unionszollkodex durch den sogenannten Wirtschaftszollgedanken geprägt ist. Die Arbeit zeichnet zugleich den Bedeutungswandel von Zöllen seit deren ersten Erscheinungsformen im Altertum nach und arbeitet eine integrations- und handelspolitische Dimension des Zollbegriffs im europarechtlichen Zollrecht heraus. Abschließend unterbreitet sie einen Definitionsvorschlag, der die vorangegangene Untersuchung reflektiert.
Autorenporträt
Stephanie Goebel studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau, der Université de Toulouse sowie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sie absolvierte ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Potsdam, mit Stationen in Berlin und Brüssel. Während ihrer Promotion im europäischen Zollrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an europarechtlichen Lehrstühlen der FernUniversität in Hagen und der Freien Universität Berlin. Außerdem arbeitete sie in einer Kanzlei im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Seit 2018 ist sie als Referentin in einem Bundesministerium tätig.