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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung, Social Media, Note: 2,0, FH Joanneum Graz (Wirtschaft & Technologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung: Diese dem Leser hier präsentierte Diplomarbeit setzt sich das Ziel, ein in juristischen Kreisen kaum behandeltes Thema mit hochgradigen wirtschaftlichen Konsequenzen zu analysieren. Es handelt sich hierbei um das Verwirken des Markenschutzes aufgrund der Transformation einer geschützten Marke in eine Gattungsbezeichnung nach 33b MSchG. Weiters wird…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung, Social Media, Note: 2,0, FH Joanneum Graz (Wirtschaft & Technologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung:
Diese dem Leser hier präsentierte Diplomarbeit setzt sich das Ziel, ein in juristischen Kreisen kaum behandeltes Thema mit hochgradigen wirtschaftlichen Konsequenzen zu analysieren. Es handelt sich hierbei um das Verwirken des Markenschutzes aufgrund der Transformation einer geschützten Marke in eine Gattungsbezeichnung nach
33b MSchG. Weiters wird dargestellt, welche Eintragungshindernisse für Gattungsbezeichnungen bestehen.
Dabei möchte ich mit dem Verweis auf aktuelle österreichische, deutsche und europäische Rechtsprechung ein konkretes Bild der Eintragungsunfähigkeit von Gattungsbezeichnungen oder ihres Ausscheidens aus dem Markenregister aufgrund des Löschungstatbestandes der Evolution zum Freizeichen wiedergeben.
Die Arbeit gliedert sich in mehrere Teile. Im ersten Teil möchte ich dem Leser einen Überblick über Gattungsbezeichnungen im Allgemeinen geben. Angefangen wird mit einer Darstellung der geschichtlichen Entwicklung der Freizeichen und einer genauen Bestimmung der Terminologie der Gattungsbezeichnung. Danach werden Freizeichen als Eintragungshindernisse und als Löschungstatbestände im österreichischen, deutschen und europäischen Markenrecht erläutert.
Im zweiten Teil der Diplomarbeit folgt eine genaue Ausarbeitung und ein Vergleich der beiden Urteile OGH 29.01.2002, 4 Ob 269/01i - Sony Walkman und OGH 6.7.2004, 4 Ob 128/04h Memory.
Im dritten Teil der Diplomarbeit wird in einem kurzen Leitfaden für Unternehmen erklärt, wie man das Eintragungshindernis und auch den Löschungstatbestand Gattungsbezeichnung vermeiden kann.
Zusammenfassung:
Das Thema Gattungsbezeichnungen hat seit der Ratifizierung der europäischen Markenrichtlinie in Österreich an Brisanz gewonnen und schuf die Möglichkeit des Verlustes des Markenschutzes aufgrund der Entwicklung zur Gattungsbezeichnung. Ziel dieser Diplomarbeit ist es, den Vorgang der Entwicklung einer Marke zur Gattungsbezeichnung, welche ihren Zeichenschutz verliert, darzustellen, zu analysieren und zu zeigen, durch welches Vorgehen der Markeninhaber diese Evolution verhindern kann.
Das Resultat ist eine Analyse des österreichischen Markenschutzgesetzes, des deutschen Markengesetzes und der europäischen Markenrichtlinie in Bezug auf die Eintragungshindernisse von Gattungsbezeichnungen und den Löschungstatbestand aufgrund der Entwicklung eines Zeichens zu einer den Markenschutz verlierenden Gattungsbezeichnung. Im Speziellen wurden die beiden OGH Urteile Walkman II und Memory miteinander verglichen und die daraus resultierenden Entscheidungsgründe evaluiert. Des Weiteren wurde für Unternehmer, die Gefahr laufen aufgrund der Entwicklung der Marke zur Gattungsbezeichnung den Zeichenschutz zu verlieren, eine Checkliste erstellt, wie man diesen Vorgang verhindern kann.
Die Konklusion dieser Arbeit ist, dass die Entscheidungen der Gerichte trotz ähnlicher Ausgangslagen stark differieren können. Das zeigt sich dadurch, dass die ursprünglich kreative Wortschöpfung Walkman ihren Markenschutz aufgrund des Fehlens von Alternativbezeichnungen in Österreich verloren hat, während das Ravensburger Zeichen Memory aufgrund von vorhandenen Synonymen weiterhin seinen Zeichenschutz genießt. Des Weiteren gibt es Unterschiede im Markenrecht der Mitgliedsstaaten der EU trotz der Markenrichtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften. Deshalb werden speziell im Bereich der Gattungsbezeichnungen auch in Zukunft noch wegweisende Entscheidungen des EuGH folgen.
Abstract:
Since the ratification of the Directive of the Council of the European Communities to approximate the Laws of the Member States Relating to Trade Mar...
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