Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Staatshaftungsrecht haben gerade in Deutschland, aber auch in anderen Mitgliedstaaten besonderes Aufsehen erregt und eine hitzige Debatte ausgelöst. Wohl auch, weil hier besonders spürbar in mitgliedstaatliche Souveränität eingegriffen wird und den Mitgliedstaaten weitere Verpflichtungen aufgebürdet werden. Bei der Kritik der Staatshaftungsurteile fällt dabei auf, daß diese als Grundsatzentscheidungen angesehenen Urteile des EuGH oftmals als losgelöste Einzelfälle angesehen werden.
Dieses Buch stellt den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch daher in den Kontext einer 25-jährigen Rechtsprechungsentwicklung, die bis zu den Urteilen zur unmittelbaren Anwendbarkeit des Primärrechts zurückreicht. Hierbei steht das Argument des "effet utile" im Vordergrund, das sich wie ein roter Faden durch die Argumentation der Urteile zieht. Dies bedingt eine intensive Auseinandersetzung mit der Frage der Kompetenzüberschreitung des EuGH. Die anschließende Rezension und Interpretation der Grundsatzurteile des Gerichtshofes zur Staatshaftung "Francovich", "Brasserie du pêcheur" und "Rechberger" mündet in dem Versuch, erstmalig ein Aufbauschema für den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch zu entwickeln, das sich an der vom EuGH vorgenommenen Fallgruppeneinteilung orientiert.
Abschließend wird in diesem Zusammenhang die Analyse des Urteils "Rechberger" besonders hervorgehoben, da nach Ansicht des Verfassers der EuGH mit diesem Urteil den Weg seiner bisherigen Rechtsprechung zum Haftungsmerkmal des "hinreichend qualifizierten Verstoßes" in dieser Fallgruppe verläßt und eine Rechtsprechungsänderung vornimmt.
Dieses Buch stellt den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch daher in den Kontext einer 25-jährigen Rechtsprechungsentwicklung, die bis zu den Urteilen zur unmittelbaren Anwendbarkeit des Primärrechts zurückreicht. Hierbei steht das Argument des "effet utile" im Vordergrund, das sich wie ein roter Faden durch die Argumentation der Urteile zieht. Dies bedingt eine intensive Auseinandersetzung mit der Frage der Kompetenzüberschreitung des EuGH. Die anschließende Rezension und Interpretation der Grundsatzurteile des Gerichtshofes zur Staatshaftung "Francovich", "Brasserie du pêcheur" und "Rechberger" mündet in dem Versuch, erstmalig ein Aufbauschema für den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch zu entwickeln, das sich an der vom EuGH vorgenommenen Fallgruppeneinteilung orientiert.
Abschließend wird in diesem Zusammenhang die Analyse des Urteils "Rechberger" besonders hervorgehoben, da nach Ansicht des Verfassers der EuGH mit diesem Urteil den Weg seiner bisherigen Rechtsprechung zum Haftungsmerkmal des "hinreichend qualifizierten Verstoßes" in dieser Fallgruppe verläßt und eine Rechtsprechungsänderung vornimmt.