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Wesentliche Entwicklungen können gerade in kleineren Staaten ihren Anfang nehmen. Eine Verfassungsgeschichte, die den Kleinstaat überginge, wäre deshalb unvollständig. Der Verfasser schließt mit diesem Werk eine Lücke im Hinblick auf einen sehr forschungsrelevanten Kleinstaat: das thüringische Sachsen-Coburg. Dank einer geschickten Heiratspolitik in vielfältigste dynastische Netzeund damit in ein"internationales Beziehungsgeflecht"eingebunden, erwies es sich seit 1800 als ein"Experimentierfeld", als ein flexibles Pflaster für moderne wie auch für restaurative Ideen. Dressel, der inzwischen den…mehr

Produktbeschreibung
Wesentliche Entwicklungen können gerade in kleineren Staaten ihren Anfang nehmen. Eine Verfassungsgeschichte, die den Kleinstaat überginge, wäre deshalb unvollständig. Der Verfasser schließt mit diesem Werk eine Lücke im Hinblick auf einen sehr forschungsrelevanten Kleinstaat: das thüringische Sachsen-Coburg. Dank einer geschickten Heiratspolitik in vielfältigste dynastische Netzeund damit in ein"internationales Beziehungsgeflecht"eingebunden, erwies es sich seit 1800 als ein"Experimentierfeld", als ein flexibles Pflaster für moderne wie auch für restaurative Ideen. Dressel, der inzwischen den Wahlkreis Coburg im Deutschen Bundestag vertritt, stellt die Entwicklung von Verfassung und Verwaltung in Sachsen-Coburg von 1800 bis 1826 dar, wobei er Verfassungsentwürfe ebenso wie Verfassungen rechtsvergleichend in den Kontext anderer Staaten setzt. In einem umfangreichen Anhang gibt er zahlreiche, bislang unveröffentliche Quellen im buchstabengetreuen Original wieder.
Rezensionen
»Seit dem Erscheinen von Dressels Buch [...] darf man Sachsen-Coburg-Saalfeld von der häufig geführten Klage über das unzulängliche Forschungsinteresse an der Verfassungsgeschichte der kleineren deutschen Territorien ausnehmen. Obwohl die Thematik schon mehrfach in Aufsätzen und Monographien behandelt wurden und der Forschungsstand mithin besser ist als für die anderen thüringischen Staaten, hat der Autor Maßstäbe gesetzt, an denen die Landesgeschichtsschreibung künftig nicht mehr vorbeikommen wird.«
Gerhard Müller, in: Zeitschrift für Thüringische Geschichte, 63/2009