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In der Regel geht ein Nachlaß nicht auf einen einzigen, sondern auf mehrere Erben über. Das Recht der Erbengemeinschaft und das Recht der Erbauseinandersetzung ist deshalb sowohl für die juristische Praxis als auch für die Wissenschaft von großer Bedeutung. Für die Ausgestaltung einer Erbauseinandersetzung gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Die gesetzliche Regelung der
2042-2057a BGB ist weitgehend disponibel. Christina Eberl-Borges untersucht die zahlreichen Möglichkeiten der Erbauseinandersetzung, die Folgen der Auseinandersetzung für die Erbenhaftung und schließlich die
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Produktbeschreibung
In der Regel geht ein Nachlaß nicht auf einen einzigen, sondern auf mehrere Erben über. Das Recht der Erbengemeinschaft und das Recht der Erbauseinandersetzung ist deshalb sowohl für die juristische Praxis als auch für die Wissenschaft von großer Bedeutung. Für die Ausgestaltung einer Erbauseinandersetzung gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Die gesetzliche Regelung der

2042-2057a BGB ist weitgehend disponibel. Christina Eberl-Borges untersucht die zahlreichen Möglichkeiten der Erbauseinandersetzung, die Folgen der Auseinandersetzung für die Erbenhaftung und schließlich die Rückabwicklung der Erbauseinandersetzung. Dabei berücksichtigt sie die entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Sie geht auf die Rechtsnatur der Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft ein und stellt die Besonderheiten der zwischen den Miterben abgeschlossenen Erbauseinandersetzungsvereinbarung als mehrseitigem Rechtsgeschäft dar.
Autorenporträt
Eberl-Borges, Christina
Geboren 1962; 1982-88 Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Bonn; 1991 Promotion; 1992 zweites jurist. Staatsexamen; 1992-94 wiss. Mitarbeiterin, seit 1994 wiss. Assistentin an der Universität Potsdam; 1999 Habilitation; Sommersemester 2000 Lehrstuhlvertretung in Bonn.