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Die Arbeit beschäftigt sich mit den Rechtsproblemen einer Erbengemeinschaft nach einem ausländischen Erblasser in Deutschland. Gemäß Artikel 25 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) findet auf diese Erbengemeinschaften grundsätzlich das ausländische Heimaterbrecht des Erblassers Anwendung. Das deutsche Erbrecht als Teil der homogenen Zivilrechtsordnung wird durch den "Fremdkörper" des ausländischen Erbrechts ersetzt. Der daraus resultierende Konflikt der fremden Erbrechtsordnung mit dem deutschen Zivilrecht, insbesondere dem Schuld- und Sachenrecht, findet eine…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Rechtsproblemen einer Erbengemeinschaft nach einem ausländischen Erblasser in Deutschland. Gemäß Artikel 25 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) findet auf diese Erbengemeinschaften grundsätzlich das ausländische Heimaterbrecht des Erblassers Anwendung. Das deutsche Erbrecht als Teil der homogenen Zivilrechtsordnung wird durch den "Fremdkörper" des ausländischen Erbrechts ersetzt. Der daraus resultierende Konflikt der fremden Erbrechtsordnung mit dem deutschen Zivilrecht, insbesondere dem Schuld- und Sachenrecht, findet eine Darstellung aus der Sicht der Erbengemeinschaft von ihrem Entstehen bis zu ihrer Beendigung. Der Anwendungsbereich des Erbstatuts wird von demjenigen des Schuld- und Sachstatuts abgegrenzt. Die in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich anerkannte umfassende Geltung des Erbstatuts für die Rechtsbeziehungen zwischen den Miterben findet eine Einschränkung durch verschiedene Ausnahmen zugunsten anderer Statuten.
Autorenporträt
Der Autor: Thomas M. Bentler wurde 1964 in Essen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Im akademischen Jahr 1988/89 schloß er ein Studium des US-amerikanischen Rechts an der University of Georgia School of Law in Athens, Georgia, mit dem Grad eines Masters of Laws (LL.M.) ab. 1989 und 1990 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ruhr-Universität Bochum tätig. Seit 1991 befindet er sich im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.