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Mit zunehmender Zahl der Scheidungen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Ehepartner nicht nur vor oder nach, sondern auch während eines Scheidungsverfahrens verstirbt. Wilm Bodo Wirtz untersucht, unter welchen Umständen sich die kraft Gesetzes oder Rechtsgeschäftes gegebene Erbberechtigung eines Ehepartners nach dem jeweils anderen im Verlaufe eines Scheidungsverfahrens verändert.
Einleitend stellt der Autor die Summe aller potentiell vom Erbrecht erfassten Vermögensübergänge von einem Ehegatten auf den anderen dar, einschließlich der Fälle der Schenkung von Todes wegen, des Vertrages
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Produktbeschreibung
Mit zunehmender Zahl der Scheidungen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Ehepartner nicht nur vor oder nach, sondern auch während eines Scheidungsverfahrens verstirbt. Wilm Bodo Wirtz untersucht, unter welchen Umständen sich die kraft Gesetzes oder Rechtsgeschäftes gegebene Erbberechtigung eines Ehepartners nach dem jeweils anderen im Verlaufe eines Scheidungsverfahrens verändert.

Einleitend stellt der Autor die Summe aller potentiell vom Erbrecht erfassten Vermögensübergänge von einem Ehegatten auf den anderen dar, einschließlich der Fälle der Schenkung von Todes wegen, des Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall und der Hofübergabe. Ausgehend von den Auswirkungen der Rechtskraft eines Scheidungsurteiles auf diese erbrechtliche Position eines Ehegatten betrachtet er, unter welchen Umständen diese Wirkungen bereits während des Scheidungsverfahrens eintreten. Der Wortlaut der §§ 1933 Satz 1 und 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB erlaubt während des Scheidungsverfahrens nicht nur den gleichzeitigen Verlust der Erbberechtigung beider Ehepartner, sondern auch den Ausschluss der Erbberechtigung nur eines Ehepartners bei fortbestehender Erbberechtigung des andern. Dies ist mit den Wertungen der Art. 3 Abs. 1 und 6 Abs. 1 GG jedoch nicht vereinbar. Die Annahme eines zusätzlichen ungeschriebenen Vorbehaltes, der den stets gleichzeitigen Verlust der Erbberechtigung sicherstellt, weist jedoch den Weg in eine verfassungskonforme Auslegung.

Schließlich untersucht Wirtz, wann das Gesetz die ausnahmsweise Aufrechterhaltung von solchen Verfügungen von Todes wegen zulässt. Abgerundet wird die Darstellung durch die Auseinandersetzung mit möglichen Analogien zu den Vorschriften über die erbrechtliche Position des Ehegatten auf andere, ähnlich gelagerte Sachverhalte.
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