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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Geschichte), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 17. Juli 1413 trat der Schwager Leonhards von Castell (1376-1426), Graf Thomas von Rieneck, alle Erbansprüche seiner Frau Elisabeth, geb. von Castell, an Graf Leonhard ab. Am 2. August 1413 entschieden sieben Schiedsrichter in einer Streitfrage, in der es um Rechte ging, die durch den Tod von Johann von Hohenlohe an Leonhard von Castell und Friedrich Schenk zu…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Geschichte), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 17. Juli 1413 trat der Schwager Leonhards von Castell (1376-1426), Graf Thomas von Rieneck, alle Erbansprüche seiner Frau Elisabeth, geb. von Castell, an Graf Leonhard ab. Am 2. August 1413 entschieden sieben Schiedsrichter in einer Streitfrage, in der es um Rechte ging, die durch den Tod von Johann von Hohenlohe an Leonhard von Castell und Friedrich Schenk zu Limpurg gefallen waren. Beide waren mit Schwestern des Verstorbenen verheiratet. Über die Besitzansprüche streiten sich die Beiden nun mit den Grafen Friedrich und Berthold zu Henneberg.Die Maßnahme des Abtretens der Erbschaftsansprüche kann als Versuch gewertet werden, die gräflichen Güter nicht in Nebenlinien zersplittern zu lassen. Die Fäden aller Besitztümer sollten idealerweise in einer Hand, nämlich der des amtierenden Grafen von Castell zusammenlaufen. Andererseits profitierten sie gerne von dem Umstand, dass nicht alle Grundbesitzer diese Erbschaftsregelungen trafen: Als der Bruder von Graf Leonhards Frau Anna von Castell, geb. Hohenlohe-Speckfeld, kinderlos starb und der Besitz zu Teilen an das Haus Castell fiel, beharrte der Graf sogar vor Gericht darauf, dieses Erbe anzutreten.Die Casteller Herren hatten es über Jahrhunderte verstanden, ihren Besitz und Einfluss stetig zu mehren, bis sie im Hochmittelalter zur Adelsspitze im Mainfrankenraum zählten. Erst die Herrschaft Wilhelms II. (gest. 1479), dem Sohn Lienhards, setzte dem ein Ende: Das seit seiner ersten urkundlichen Erwähnung 1058 reichsfreie Grafengeschlecht erfuhr unter ihm einen beispiellosen Ausverkauf von Lehensgütern und -rechten, nach dem es nie wieder die gleiche einflussreiche Stellung einzunehmen vermochte. Wie haben Wilhelms Vorfahren es geschafft seit ihrer ersten urkundlichen Erwähnung 1057,ihre Machtposition immer weiter auszubauen? Und welche Rolle spielten hierbei Heiratspolitik, Erbschaftsregelungen und Hausmacht in der Entwicklung? Aus diesen Fragenstellungen leite ich die Hypothese ab, dass Erbschaftsregelungen einen entscheidenden Faktor im Aufstieg des Grafengeschlechtes spielten.Ich werde die Arbeit anhand der gut erforschten Familiengeschichte der Casteller Herren untersuchen. Dabei stehen mir neben einigen Veröffentlichungen des Casteller Archivleiters, Jesko Graf zu Dohna, das hervorragende Werk Friedrich Steins zur Verfügung, das den Zeitraum zwischen 1058- 1528 abdeckt und neben Biographien auch allgemein Auskunft über Rechtsverhältnisse der Grafschaft gibt. [...]
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