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Der Tod eines geliebten Menschen ist eine schmerzhafte Erfahrung. In Kamerun ist der Schmerz umso größer, wenn der Erblasser eine Reihe von Gütern besaß, deren Nutzung es ihm ermöglichte, für die Bedürfnisse seiner Familienmitglieder zu sorgen. Nach der Beerdigung stellt sich die Frage, was mit dem vom De Cujus hinterlassenen Vermögen geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten: - In einem ersten Fall kann der Verstorbene zu Lebzeiten über den Verbleib seines Vermögens entschieden haben, insbesondere in einem Testament; - in einem zweiten Fall kann er auch keine Vorkehrungen getroffen haben. In…mehr

Produktbeschreibung
Der Tod eines geliebten Menschen ist eine schmerzhafte Erfahrung. In Kamerun ist der Schmerz umso größer, wenn der Erblasser eine Reihe von Gütern besaß, deren Nutzung es ihm ermöglichte, für die Bedürfnisse seiner Familienmitglieder zu sorgen. Nach der Beerdigung stellt sich die Frage, was mit dem vom De Cujus hinterlassenen Vermögen geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten: - In einem ersten Fall kann der Verstorbene zu Lebzeiten über den Verbleib seines Vermögens entschieden haben, insbesondere in einem Testament; - in einem zweiten Fall kann er auch keine Vorkehrungen getroffen haben. In beiden Fällen schreibt das Gesetz vor, was zu tun ist, um das Vermögen einer verstorbenen Person zu erben. Jeder Todesfall muss gemeldet und registriert werden. Die Übertragung von Vermögenswerten nach dem Tod muss auf gesetzlichem Wege erfolgen. Diese Übertragung stellt eine Übertragung von Todes wegen dar, die auch als Erbfolge bezeichnet wird. Jede Übertragung muss beim Finanzamt registriert werden, um die Steuerpflicht zu erfüllen. Manche Familien müssen dies nachholen und werden steuerlich belangt.
Autorenporträt
Dozent und Forscher an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Management der Universität Dschang, Maitre-Assistant CAMES, Steuerberater, Mitbegründer des Büros Business Accounting Consulting Group Sarl und Koordinator des Master Professionnel en Comptabilité - Contrôle - Audit (CCA).