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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Fachhochschule Flensburg, Veranstaltung: Steuerlehre, 2 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema Erbschaftsteuer ist derzeit besonders aktuell, weil für den Monat Juni 2008 die Verkündung des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG) geplant ist. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte mit Urteil vom 7.11.2006 das jetzige Erbschaftsteuergesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. In den Medien wird bereits seit längerer Zeit über mögliche Vor- und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Fachhochschule Flensburg, Veranstaltung: Steuerlehre, 2 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema Erbschaftsteuer ist derzeit besonders aktuell, weil für den Monat Juni 2008 die Verkündung des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG) geplant ist. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte mit Urteil vom 7.11.2006 das jetzige Erbschaftsteuergesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. In den Medien wird bereits seit längerer Zeit über mögliche Vor- und Nachteile diskutiert. Mit dieser Arbeit sollen die wesentlichen Änderungen der Erbschaftsteuerreform 2008 vorgestellt und diskutiert werden. Ziel ist es, die anstehende Reform im Vergleich mit dem geltenden Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) näher zu betrachten und wichtige Änderungen hervorzuheben. Die Erhebung der Erbschaftsteuer hat in Europa eine lange Tradition, die sich bis zum Römischen Reich nachvollziehen lässt. Auch in den deutschen Einzelstaaten des 17. und 18. Jahrhunderts gab es vielfältige Formen der Erhebung von Erbschaftsteuern.
Im Jahre 1906 wurde die Erbschaftsteuer in Deutschland eingeführt. Grundlage der bis-herigen Besteuerung vor der Reform ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz von 1997, welches zwischenzeitlich an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes angepasst werden musste.
Das heutige Erbschaftsteuerrecht entspricht in ihren heutigen Grundzügen noch immer der Konzeption von 1906.
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