An der Schnittstelle zwischen medizinischen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen widmet sich die Arbeit dem Thema, ob und inwieweit psychische Erkrankungen aktuell in der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst werden können. Die derzeitige Ausnahmesituation der Covid-19-Pandemie, durch die Pflegekräfte auf Intensivstationen nicht nur körperlich, sondern auch psychisch an die Grenzen ihrer Belastbarkeit kommen, verdeutlicht die Dringlichkeit der Beschäftigung mit der Thematik. Im Unterschied zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung ist für die gesetzliche Unfallversicherung eine Kausalbeziehung zwischen der eingetretenen Krankheit bzw. dem Gesundheitsschaden und der versicherten Tätigkeit notwendig. Der Nachweis dieser bereitet bei psychischen im Vergleich zu somatischen Erkrankungen noch größere Probleme. Die Arbeit analysiert diese und weitere Schwierigkeiten und geht auf für Praxis und Wissenschaft bedeutsame Lösungsansätze für die Anerkennung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ein.
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»Insgesamt handelt es sich bei der Veröffentlichung um eine gelungene und umfassende Abhandlung sämtlicher Problemstellungen im Bereich der Erfassung psychischer Erkrankungen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Darstellung ist logisch aufgebaut und endet mit einem überzeugenden Ergebnis.« Klaus Krohn, in: Wege zur Sozialversicherung, 9/2022
»Trotz dieser einzelnen Kritikpunkte ist die Arbeit für medizinische Sachverständige und deren wissenschaftliche Diskussion von Bedeutung und zum Lesen zu empfehlen: Denn sie gibt einen sehr systematischen und gut verständlichen Überblick über die derzeitige Rechtslage zu psychischen Erkrankungen als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung.« Prof. Dr. Peter Becker, in: Der medizinische Sachverständige, 6/2022
»Trotz dieser einzelnen Kritikpunkte ist die Arbeit für medizinische Sachverständige und deren wissenschaftliche Diskussion von Bedeutung und zum Lesen zu empfehlen: Denn sie gibt einen sehr systematischen und gut verständlichen Überblick über die derzeitige Rechtslage zu psychischen Erkrankungen als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung.« Prof. Dr. Peter Becker, in: Der medizinische Sachverständige, 6/2022