Das Werk zeigt, dass die Lehre von der objektiven Zurechnung einen wirksamen Restriktionsansatz für den Untreuetatbestand bietet und ist daher sowohl für Praxis als auch Wissenschaft von Interesse. Es betritt hinsichtlich der objektiven Zurechnung und der Untreue Neuland. Kernstück der Arbeit ist die Entwicklung einer eigenen Lehre der Risikoschaffung. Im Zentrum der Risikoschaffung steht die Erkenntnis, dass nur ein das Grundrisiko überschreitendes Risiko strafrechtlich relevant sein kann. Ob eine Überschreitung vorliegt, ist über das Kriterium der planmäßigen Vermeidbarkeit zu prüfen. Zudem bespricht das Werk Fragen der rechtlichen Missbilligung, der Risikorealisierung, der Abgrenzung von Verantwortungsbereichen und der Unmittelbarkeit.
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