Gregor Kirchhof untersucht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer einzubehalten und abzuführen, hinterfragt ein in der alltäglichen Rechtspraxis selbstverständliches Verfahren. Diese Indienstnahme des Arbeitgebers wird in das Rechtssystem eingeordnet, das den grundrechtsverpflichteten Staat von den privaten Grundrechtsträgern unterscheidet und deshalb Aussagen zum Verhältnis von Freiheit und privater Verwaltungshilfe fordert. Die aktuelle Diskussion der Privatisierung wird in einer rechtsfolgenkonzentrierten Typologie aufgegriffen und strukturiert.
Die Analyse der Arbeitgeberpflichten zeigt, dass der Rahmen der allgemeinen steuerrechtlichen Mitwirkungspflichten gesprengt, der Arbeitgeber überfordert wird. Der Indienstnahme steht deshalb insbesondere die abwehrende Kraft der Freiheit von Arbeitszwang und der Berufsfreiheit entgegen; diese wird überzeugender entfaltet, wenn die Normwirklichkeit von dem Norminhalt der Grundrechte unterschieden wird. Diese Unterscheidung stützt die verfassungsrechtliche Forderung, den Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung - des Erwerbs von Einkommen - durch Zahlung eines Entgelts auf ein vertretbares Maß zurückzuführen; sie leitet dazu an, den Gegenstand der Analyse zu weiten, die kumulative Belastung des Arbeitgebers durch die zahlreichen an das Arbeitsverhältnis anknüpfenden Indienstnahmen realitätsgerecht zu erfassen und rechtlich zu beurteilen.
Die Analyse der Arbeitgeberpflichten zeigt, dass der Rahmen der allgemeinen steuerrechtlichen Mitwirkungspflichten gesprengt, der Arbeitgeber überfordert wird. Der Indienstnahme steht deshalb insbesondere die abwehrende Kraft der Freiheit von Arbeitszwang und der Berufsfreiheit entgegen; diese wird überzeugender entfaltet, wenn die Normwirklichkeit von dem Norminhalt der Grundrechte unterschieden wird. Diese Unterscheidung stützt die verfassungsrechtliche Forderung, den Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung - des Erwerbs von Einkommen - durch Zahlung eines Entgelts auf ein vertretbares Maß zurückzuführen; sie leitet dazu an, den Gegenstand der Analyse zu weiten, die kumulative Belastung des Arbeitgebers durch die zahlreichen an das Arbeitsverhältnis anknüpfenden Indienstnahmen realitätsgerecht zu erfassen und rechtlich zu beurteilen.