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Mit der Reform des Lauterkeitsrechts im Jahre 2004 fand in die Generalklausel des 3 UWG erstmals eine Erheblichkeitsschwelle Einzug, die anlässlich der jüngsten Anpassung des Lauterkeitsrechts an die Lauterkeitsrichtlinie weiter modifiziert wurde. Wettbewerbshandlungen sind seitdem nicht bereits dann unzulässig, wenn sie nur unlauter sind. Erforderlich ist darüber hinaus, dass sie die Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Die Arbeit untersucht Regelungszweck und Regelungsumfang der Erheblichkeitsschwelle. Vor dem Hintergrund eines Verständnisses des Lauterkeitsrechts als ein streng…mehr

Produktbeschreibung
Mit der Reform des Lauterkeitsrechts im Jahre 2004 fand in die Generalklausel des
3 UWG erstmals eine Erheblichkeitsschwelle Einzug, die anlässlich der jüngsten Anpassung des Lauterkeitsrechts an die Lauterkeitsrichtlinie weiter modifiziert wurde. Wettbewerbshandlungen sind seitdem nicht bereits dann unzulässig, wenn sie nur unlauter sind. Erforderlich ist darüber hinaus, dass sie die Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Die Arbeit untersucht Regelungszweck und Regelungsumfang der Erheblichkeitsschwelle. Vor dem Hintergrund eines Verständnisses des Lauterkeitsrechts als ein streng wettbewerbsfunktional ausgerichtetes Marktverhaltensrecht wird die Erheblichkeitsschwelle als ein wesentliches Hilfsmittel zur erforderlichen Umsetzung eines more economic approach vorgeschlagen.
Autorenporträt
Der Autor: Martin Drews, geboren 1981, studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Er legte 2005 das Erste und 2009 das Zweite Staatsexamen ab. Derzeit ist er Rechtsanwalt in Düsseldorf.