Der Arbeitnehmer kann sich nicht nur dann gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgreich wehren, wenn ein etwa erforderlicher Kündigungsgrund fehlt, sondern auch, wenn das Kündigungsrecht nicht richtig ausgeübt wird und die Kündigung als Willenserklärung Mängel aufweist. Derartige Fehler können vom Arbeitgeber immer vermieden werden. Wie ein Handbuch untersucht die Arbeit, wie die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches auf die Kündigungserklärung anzuwenden sind. Schwerpunkte sind die Vertretung des Arbeitgebers, die Form und der Zugang der Kündigung, der Verstoß…mehr
Der Arbeitnehmer kann sich nicht nur dann gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgreich wehren, wenn ein etwa erforderlicher Kündigungsgrund fehlt, sondern auch, wenn das Kündigungsrecht nicht richtig ausgeübt wird und die Kündigung als Willenserklärung Mängel aufweist. Derartige Fehler können vom Arbeitgeber immer vermieden werden. Wie ein Handbuch untersucht die Arbeit, wie die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches auf die Kündigungserklärung anzuwenden sind. Schwerpunkte sind die Vertretung des Arbeitgebers, die Form und der Zugang der Kündigung, der Verstoß der Kündigungserklärung gegen Treu und Glauben und entsprechende Überlegungen zur Abmahnung.
Der Autor: Matthias Beck, geboren 1963 in Wuppertal. 1989 Erstes Juristisches Staatsexamen nach Studium in Saarbrücken und Würzburg, 1993 Zweites Juristisches Staatsexamen. 1990-1991 und 1993-1994 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität des Saarlandes, 1992 Mitarbeiter eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Seit 1995 Notarassessor bei der Saarländischen Notarkammer.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Kündigungserklärung durch Vertreter des Arbeitgebers - Form der Kündigung - Zugang der Kündigung - Sittenwidrigkeit der Kündigungserklärung und unzulässige Rechtsausübung - Besonderheiten bei der Abmahnung.
Aus dem Inhalt: Kündigungserklärung durch Vertreter des Arbeitgebers - Form der Kündigung - Zugang der Kündigung - Sittenwidrigkeit der Kündigungserklärung und unzulässige Rechtsausübung - Besonderheiten bei der Abmahnung.
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