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Gegenstand der Arbeit ist die in der Praxis der Verwaltung und Verwaltungsgerichte immer wieder problematische Frage nach dem Wesen der Erledigung eines Verwaltungsaktes und deren prozessualen Folgen. Im ersten Teil befaßt sich der Autor mit der Erledigung des Verwaltungsaktes als materiellrechtlichem Phänomen.
Ausgehend von der Differenzierung zwischen äußerer und innerer Wirksamkeit wird die Erledigung eines Verwaltungsaktes als Verlust seiner äußeren Wirksamkeit definiert, der seinerseits auf das Erlöschen des durch den Verwaltungsakt als Rechtsetzungsakt begründeten Rechtsverhältnisses
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Produktbeschreibung
Gegenstand der Arbeit ist die in der Praxis der Verwaltung und Verwaltungsgerichte immer wieder problematische Frage nach dem Wesen der Erledigung eines Verwaltungsaktes und deren prozessualen Folgen. Im ersten Teil befaßt sich der Autor mit der Erledigung des Verwaltungsaktes als materiellrechtlichem Phänomen.

Ausgehend von der Differenzierung zwischen äußerer und innerer Wirksamkeit wird die Erledigung eines Verwaltungsaktes als Verlust seiner äußeren Wirksamkeit definiert, der seinerseits auf das Erlöschen des durch den Verwaltungsakt als Rechtsetzungsakt begründeten Rechtsverhältnisses zurückgeführt wird. Diese Erklärung wird sodann durch die Bildung bestimmter Fallgruppen und die Untersuchung von Grenzfällen vertieft. Der zweite Teil der Arbeit ist der Abgrenzung der Erledigung des Verwaltungsaktes von den anderen Erscheinungsformen der Erledigung im Verwaltungsrecht gewidmet - der Erledigung der Hauptsache und der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache. Im dritten Teil wendet sich der Verfasser den prozessualen Folgen der Erledigung eines Verwaltungsaktes zu. Dabei befaßt er sich mit der Fortsetzungsfeststellungsklage und der Problematik der Erledigungserklärung. Bei der streitigen Frage nach der Behandlung der einseitigen Erledigungserklärung des Klägers kommt Stefan Lascho zu dem Ergebnis, daß diese aus Gründen der Systemgerechtigkeit nur im Falle einer zuvor zulässigen und begründeten Klage Erfolg haben kann. Hierauf aufbauend werden sodann die prozessualen Folgen der sonstigen Fälle der Erledigung der Hauptsache betrachtet. Der vierte Teil der Arbeit schließlich behandelt die prozessualen Probleme, die sich in den Fällen der Erledigung vor Klageerhebung ergeben.
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