Die durch die Strafvollstreckungskammern auszusprechende Erledigungserklärung wird als Entlassungsmethode aus einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB in dogmatischer als auch in empirischer Hinsicht eingehend untersucht. Einzelne Ursachen, die einer Erledigung zugrunde liegen können, werden anhand von vier Beispielen (Fälle 1-4) dargestellt. Die Arbeit befasst sich insbesondere mit dem Konflikt der materiellen Rechtskraft in der Fallkonstellation 1, die Fehleinweisungen betreffen. Für diese Fälle wird in dem Wiederaufnahmeverfahren ein Lösungsweg gesucht. Darüber hinaus enthält die Arbeit grundsätzliche Rechtskraftfragen für das Strafvollstreckungsverfahren im Maßregelrecht. Mehrere Gesetzesvorschläge betten die Erledigungserklärung für die zulässigen Fallkonstellationen (Fälle 2-3) in das Gesamtsystem Maßregelrecht ein.