Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mitte der 1960er Jahre beschäftigte sich Ralf Dahrendorf,, PhD., weniger mit dem deutschen Staat im allgemeinen als vielmehr mit dem Konservatismus seiner Juristen im speziellen, die ´bewahrende Einstellung´ deutscher Brufsrichter eingeschlossen, als Verwalter ,,sozialer Normen". Für deutsche Volljuristen interessierte sich der Autor vor allem deshalb, weil die sogenannte ,,politische Klasse" im bürgerlichen Deutschland ,,in zentralen Elementen eine Elite von Juristen" darstellt/e. Anfang der neunziger Jahre betonte derselbe deutsch-britische Soziologe, nun als Baron Dahrendorf, daß Gleichheit vor dem Gesetz und ,,verläßliche Verfahren der Rechtsfindung" Grundelemente eines jeden Rechtsstaates sind.Auf erstgenannter Ebene soll in Deutschland der Gleichheits- und Gleichberechtigungssatz des Artikel 3 Grundgesetz (Art. 3 GG)sowohl Gleichheit vor dem Gesetz garantieren als auch vor Diskriminierung und Willkür schützen. Insofern handelt es sich nach Menschenwürde und Persönlichkeitsentfaltung um einen grundrechtlichen Kern- und Schutzbereich, dem Verfahrensanforderungen wie Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht gleichsam ´nachgeordnet´ sind. So auch im zweitgenannten Bereich der Rechtsfindungsverfahren. Hier dürfte der sogenannte "Richtervorbehalt" bei Telefonüberwachung/en auf instrumenteller Handlungsebene ein zentrales Moment von Kontrolle exekutiver und Verfolgungsmaßnahmen durch Berufsrichter, also Zentralfiguren der Judikatur (Rechtsprechung), sein - und zwar unabhängig davon, ob man davon ausgeht oder nicht, daß in jeder entwickelt-arbeitsteilig-bürgerlichen Gesellschaft die Exekutive als solche im allgemeinen und die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft als ihre justizielle "Speerspitze" im besonderen dazu tendiert, sich als bürokratischer Verwaltungs- und exekutiver Verfolgungsstaat zu verselbständigen. Die erste empirische Studie, die sich mit berufsrichterlichem Kontrollhandeln bei Anordnung oder Ablehnung von Telefonüberwachung/en, also der zeitweiligen Dispensierung verfassungsmäßig garantierter Bürger- und Grundrechte, nämlich des im Grundgesetz (Artikel 10) garantierten Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis(ses) im speziellen, beschäftigt, liegt seit Herbst 2003 in Buchform vor. Der GRIN-Text von Richard Albrecht diskutiert Anlage, Durchführung und Ergebnisse der empirischen Studie ausführlich und kritisch aus bürgerrechtlich-rechtskultureller Sicht.
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