Die Erschöpfung ist eine Schranke des Patentschutzes. Herkömmlich ist sie im deutschen Patentrecht sachlich, räumlich und zeitlich begrenzt. Im Zuge des europäischen Patentpakets wurde nunmehr eine neue, vierte Grenze geschaffen: Trotz tatbestandlichen Vorliegens kann die Erschöpfung ausnahmsweise ausbleiben. Damit ist das Ende der Ausgestaltung der Erschöpfung als Alles-oder-nichts-Regelung besiegelt. Constantin Blanke-Roeser widmet sich eingehend der neuen sowie den herkömmlichen Grenzen des Erschöpfungsgrundsatzes.