Die erste Ausbürgerungsliste vom 25. August 1933

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Mit dem "Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft" vom 14. Juli 1933 hatte der NS-Staat ein Instrument geschaffen, gegen "Landesverräter", die sich im Ausland aufhielten, vorzugehen. Er konnte damit Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit entziehen und sich ihr Vermögen aneignen. Zwischen 1933 und 1945 wurden rund 39.000 deutsche Staatsbürger ausgebürgert. Die erste Ausbürgerungsliste vom 25. August 1933 enthält die Namen von 33 Personen, die zumeist nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 aus Deuts...
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