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Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Es soll, nachdem die Notwendigkeit einer Erfassung der offentlichen Hand im Ertrag- und Umsatzsteuersystem erlautert worden ist, einleitend in Kapitel 2 zunachst die hierfür erforderliche zentrale Besteuerungsgrundlage in Form des Betriebs gewerblicher Art dargestellt werden. Ausgehend von der gesetzlichen Definition sollen hierfür die einzelnen von Gesetzgeber und Finanzverwaltung geschaffenen Voraussetzungen für…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Es soll, nachdem die Notwendigkeit einer Erfassung der offentlichen Hand im Ertrag- und Umsatzsteuersystem erlautert worden ist, einleitend in Kapitel 2 zunachst die hierfür erforderliche zentrale Besteuerungsgrundlage in Form des Betriebs gewerblicher Art dargestellt werden. Ausgehend von der gesetzlichen Definition sollen hierfür die einzelnen von Gesetzgeber und Finanzverwaltung geschaffenen Voraussetzungen für das Bestehen dieser Besteuerungsgrundlage erortert werden und zudem steuerlich relevante Tatigkeiten von nicht relevanten Tatigkeiten der Eigenbetriebe abgegrenzt werden. Kapitel 3 erweitert anschließend die allgemeinen Regelungen zum Betrieb gewerblicher Art um den praxisrelevanten Sachverhalt der Daseinsvorsorge der Bevolkerung. Die Daseinsvorsorge wurde hierfür als relevant angesehen, da diese zum einen wesentliche Aufgabe jeder Kommune ist und somit auf eine Vielzahl von Anwendungsfalle übertragen werden kann und zum anderen regelmaßig mit Verlusten verbunden ist. Zentrale Themen sollen hierbei wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen zwischen mehreren Betrieben gewerblicher Art bzw. zwischen dem Betrieb gewerblicher Art und der juristischen Person des offentlichen Rechts sein. Aufgrund der regelmaßigen defizitaren Tatigkeit der Daseinsvorsorge soll zudem geklart werden, wie diese Verluste steuerlich genutzt werden konnen. Der Betrieb gewerblicher Art ist zudem zunachst auch Grundlage für die Umsatzsteuer, hierbei soll jedoch auf die mit dem Rückgriff auf die korperschaftsteuerliche Besteuerungsgrundlage entstehende Problematik eingegangen werden. Aufgrund dieser Problematik soll zudem der neu geschaffene
2b UStG behandelt werden. Von Bedeutung sind hierfür insbesondere die Unterschiede zwischen der mittlerweile zwar aufgehobenen, aber zeitlich befristet noch anwendbaren Rechtslage und der an das europaische Mehrwertsteuerrecht angepassten Rechtslage. Ebenso soll auf die Auswirkungen des Wechsels dieser Besteuerungssysteme für die offentliche Hand eingegangen werden. Neben der Behandlung der offentlichen Hand als umsatzsteuerlicher Unternehmer soll zudem darauf eingegangen werden, welche Schwierigkeiten die Umsatzbesteuerung der Daseinsvorsorge mit sich bringt.