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Gründen gewerbliche Unternehmen im Ausland eine Betriebsstätte, ergeben sich besondere steuerliche Folgen. Dies ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Der Verfasser erörtert die allgemeinen Regeln der internationalen Unternehmensbesteuerung und die einschlägigen steuerrechtlichen Regelungen von Griechenland und Deutschland. Er untersucht die beiden Steuerrechtsordnungen in Verbindung mit den Normen des zwischen diesen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens über die Besteuerungsbefugnisse des jeweiligen Betriebsstätten- und Wohnsitzstaates. Das enge Verhältnis zwischen EG-Recht…mehr

Produktbeschreibung
Gründen gewerbliche Unternehmen im Ausland eine Betriebsstätte, ergeben sich besondere steuerliche Folgen. Dies ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Der Verfasser erörtert die allgemeinen Regeln der internationalen Unternehmensbesteuerung und die einschlägigen steuerrechtlichen Regelungen von Griechenland und Deutschland. Er untersucht die beiden Steuerrechtsordnungen in Verbindung mit den Normen des zwischen diesen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens über die Besteuerungsbefugnisse des jeweiligen Betriebsstätten- und Wohnsitzstaates. Das enge Verhältnis zwischen EG-Recht und direkter Besteuerung wird verdeutlicht, indem anhand der EuGH-Rechtssprechung die Vereinbarkeit einzelner Regelungen des deutschen und des griechischen Steuerrechts mit den EG-Freiheiten - insbesondere mit der Niederlassungsfreiheit - und ihre Anwendbarkeit im EG-Raum geprüft wird.

Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die vom DBA veranlaßte Abgrenzung der Besteuerungsansprüche der Vertragsstaaten im Hinblick auf die Einkünfte von Unternehmen und der Ausübung der abgegrenzten Besteuerungsbefugnisse. Es wird deutlich, daß die Besteuerungsansprüche nur vom Gesamtunternehmen tatsächlich erwirtschaftete und nicht fiktive Gewinne betreffen können. Bei ihrer Erhebung muß dann auf eine eventuelle Benachteiligung im Vergleich zu Steuerinländern geachtet werden, die aus Gründen des Allgemeininteresses - insbesondere der Steuerenthaftung - nicht gerechtfertigt ist und gegen das EG-rechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen würde. Der Vorschlag des Autors, den Kreis der abkommensberechtigten Gesellschaften zu erweitern, zielt auf eine Gleichstellung der deutschen und griechischen Personengesellschaften ab.