Das Steuerrecht sollte der wirtschaftlichen Einheit des Konzerns Rechnung tragen.
Auf Basis der Organschaftsregelungen wird in dieser Untersuchung ein Weg zur Weiterentwicklung der Konzernbesteuerung aufgezeigt, der drei Bereiche umfasst: (1) Die einheitliche Leitung als massgebliches Abgrenzungskriterium, (2) Equity-Methode und Spiegelbildtheorie als Vergleichsbilder für eine anteilige Ergebniszurechnung. Subjektive Steuerpflicht der Gliedgesellschaften hinsichtlich der Minderheitsergebnisse, (3) Ergebnisermittlung der Gliedgesellschaften unter Beachtung der Zugehörigkeit zur wirtschaftlichen Einheit: Aufschub der Gewinnrealisierung und Erfolgslokalisation.
Auf Basis der Organschaftsregelungen wird in dieser Untersuchung ein Weg zur Weiterentwicklung der Konzernbesteuerung aufgezeigt, der drei Bereiche umfasst: (1) Die einheitliche Leitung als massgebliches Abgrenzungskriterium, (2) Equity-Methode und Spiegelbildtheorie als Vergleichsbilder für eine anteilige Ergebniszurechnung. Subjektive Steuerpflicht der Gliedgesellschaften hinsichtlich der Minderheitsergebnisse, (3) Ergebnisermittlung der Gliedgesellschaften unter Beachtung der Zugehörigkeit zur wirtschaftlichen Einheit: Aufschub der Gewinnrealisierung und Erfolgslokalisation.