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Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, dem Leser einen umfassenden und kritischen Überblick über die aktuellen Entwicklungen der Besteuerung digitaler Unternehmen zu verschaffen. Sowohl Vorteile als auch Nachteile der bislang gefundenen Ideen bzw. Methoden zur Besteuerung digitaler Unternehmen werden aufgezeigt. Es ist anzumerken, dass die vorliegende Arbeit aufgrund…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, dem Leser einen umfassenden und kritischen Überblick über die aktuellen Entwicklungen der Besteuerung digitaler Unternehmen zu verschaffen. Sowohl Vorteile als auch Nachteile der bislang gefundenen Ideen bzw. Methoden zur Besteuerung digitaler Unternehmen werden aufgezeigt. Es ist anzumerken, dass die vorliegende Arbeit aufgrund der Aktualität des Themas die Entwicklungen bis zum 15.10.2020 berücksichtigt. Bereits seit einigen Jahren schreitet die Digitalisierung unaufhaltsam voran. Hierdurch entstehen immer mehr Firmen, die sich den Vorteil der Digitalisierung zunutze machen und neue, digitale Dienstleistungen anbieten. Obwohl bspw. AirBNB oder Spotify vor 15 Jahren noch nicht existent waren, so sind diese Dienstleister im Jahre 2020 globale Unternehmen und für viele Menschen nicht mehr wegzudenken. Mit der Wandlung der Geschäftsmodelle hin zum Angebot von digitalen Dienstleistungen entstehen jedoch Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Dies betrifft auch die steuerlichen Gesetzgeber. So knüpft bspw. der deutsche Steuergesetzgeber aktuell die ertragsteuerliche Erfassung von ausländischen Unternehmen in Deutschland an das Vorhandensein einer inländischen Betriebsstätte (§49 Abs. 1 Nr. 2 Bstb. a) EStG i. V. m. § 12 AO). Ein digitales Unternehmen wie bspw. AirBNB benötigt jedoch nicht zwingend eine Betriebsstätte in Deutschland, um in diesem Land digitale Leistungen anzubieten. Schließlich kann die Online-Plattform von jedem Land der Welt betrieben werden. Verfügt AirBNB über keine deutsche Betriebsstätte, so hat dies zur Folge, dass die Gewinne, die AirBNB aus der Erbringung der Leistungen in Deutschland erzielt, zunächst nicht besteuert werden können. Das deutsche Steuersystem (und gleichermaßen viele andere Steuersysteme) scheint daher in Bezug auf die Anbieter digitaler Dienstleistungen obsolet. In der Folge wurden von diversen Organen (z.B. der Europäischen Kommission, aber auch der OECD) verschiedene Ansätze zur Schaffung eines wirksamen und fairen, internationalen Besteuerungssystems unterbreitet. Nachdem die Verhandlungen auf internationaler Ebene bislang schleppend voran gingen, rückte in der jüngeren Vergangenheit eine Lösung auf supranationaler Ebene in den Vordergrund. In diesem Kontext ist die Einführung einer europaweiten Digitalsteuer ein bedeutender Diskussionspunkt. Eine einheitliche europäische Lösung ist jedoch bislang am Widerstand verschiedener Staaten gescheitert.
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