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Ausgehend von der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs unterlag die ertragsteuerliche Einordnung der atypisch stillen Gesellschaft im Laufe des 20. Jahrhunderts einem erheblichen Wandel. Einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgend, versucht das Steuerrecht, eine Gleichstellung der atypisch stillen Gesellschaft mit Personenhandelsgesellschaften zu erreichen. Dabei erscheint es aus zivilrechtlicher Sicht paradox, eine Innengesellschaft wie eine Gesamthandsgesellschaft behandeln zu können.Da sie den optimierten Einsatz von Besteuerungsmerkmalen einer Kapitalgesellschaft und denen einer…mehr

Produktbeschreibung
Ausgehend von der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs unterlag die ertragsteuerliche Einordnung der atypisch stillen Gesellschaft im Laufe des 20. Jahrhunderts einem erheblichen Wandel. Einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgend, versucht das Steuerrecht, eine Gleichstellung der atypisch stillen Gesellschaft mit Personenhandelsgesellschaften zu erreichen. Dabei erscheint es aus zivilrechtlicher Sicht paradox, eine Innengesellschaft wie eine Gesamthandsgesellschaft behandeln zu können.Da sie den optimierten Einsatz von Besteuerungsmerkmalen einer Kapitalgesellschaft und denen einer Mitunternehmerschaft ermöglicht, ist die GmbH & atypisch Still in der Beratungspraxis ein beliebtes Gestaltungsinstrument. Ihre Einordnung als Mitunternehmerschaft verleitet mitunter dazu, sie in steuerlicher Hinsicht prinzipiell mit einer GmbH & Co. KG gleichzusetzen. Gerade vor dem Hintergrund ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung bestehen allerdings nach wie vor beachtliche Besonderheiten. Auch aus diesem Grund erscheint es nicht verwunderlich, dass die steuerliche Betreuung atypisch stiller Gesellschaften in der Beratungspraxis Probleme bereitet.Der Autor arbeitet den Status Quo der Ertragsbesteuerung einer GmbH & atypisch Still in Rechtsprechung und Literatur heraus. Da deren steuerliche Anerkennung eine zuvor zivilrechtlich wirksam vereinbarte stille Gesellschaft erfordert, wird zunächst die Stellung der GmbH & atypisch Still in Gesellschafts- und Handelsrecht dargestellt. Neben der ertragsteuerlichen Behandlung laufender Geschäftsvorgänge werden anschließend Sonderthemen sowie verfahrensrechtliche Fragen erörtert. Der letzte Teil zeigt Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Gründung und Beendigung auf und beschreibt deren steuerliche Konsequenzen für die GmbH und den atypisch still Beteiligten.
Autorenporträt
Christian Friedel schloss im Oktober 2007 sein Bachelor-Studium im Studiengang 'Steuern und Prüfungswesen' an der Hochschule Calw als 'Bachelor of Arts (B.A.)' ab. Im Anschluss an eine Auslandstätigkeit in einer Steuerberatungsgesellschaft in Sydney, Australien, nahm er im Oktober 2008 ein Master-Studium an der Hochschule Pforzheim im Studiengang 'Controlling, Finance and Accounting' auf. Seit seinem Abschluss als 'Master of Arts (M.A.)' im September 2010 arbeitet er als Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsassistent in der mittelständischen Beratungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem in Stuttgart.