Masterarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Spätestens durch das Bekanntwerden des Interesses der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, ihr Angebotsspektrum um den Handel mit Kryptowährungen erweitern zu wollen, ist die Investition in Kryptowährungen in der breiten Masse angekommen. Das Volumen weltweiter Investitionen in Blockchain-Technologien und Kryptowährungen stieg dabei rasant von rd. 5,5 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020 auf rd. 30,2 Milliarden US-Dollar im Jahr 2021. Die bekanntesten Vertreter der Kryptowährungen sind zum einen Bitcoin und zum anderen Ether. Beide Kryptowährungen stellen zu diesem Zeitpunkt rd. 55 % der gesamten Marktkapitalisierung des Kryptomarktes dar. Das bisherige Rekordhoch der Marktkapitalisierung betrug im September 2021 knapp 3 Billionen US-Dollar und erreichte damit die Gefilde der Techgiganten Google, Amazon, Meta, Apple und Microsoft. Daher spielt der Kryptomarkt im Vergleich zur weltweiten Wirtschaft schon längst keine untergeordnete Rolle mehr. Auch für die Finanzierung des deutschen Haushalts stellen die Steuereinnahmen durch Kryptotransaktionen keinen unbedeutenden Beitrag mehr dar. Laut einer Schätzung des Frankfurt School Blockchain Centers könnten dem deutschen Fiskus für das Steuerjahr 2020 Steuereinnahmen in Höhe von rd. 1,2 Milliarden Euro zufließen. Die Summe würde etwa 2% des gesamten veranlagten Einkommensteueraufkommens entsprechen. Hier stellt sich die Frage, wie Kryptotransaktionen ¿ auch aufgrund des verhältnismäßig noch jungem Steuersubjekts Kryptowährungen ¿ in Deutschland überhaupt besteuert werden. Hierzu erschien im Mai dieses Jahres ein Schreiben des BMF, das versucht, die Komplexität der Kryptotransaktionen in den Mantel des bestehenden Steuerrechts einzuordnen. Im Zusammenhang mit der Frage der Besteuerung von Kryptotransaktionen liegt der Schwerpunkt dieser Arbeit auf der ertragsteuerlichen Einordnung ¿ insbesondere einer einkommensteuerlichen Einordnung ¿ der Kryptotransaktionen unter Berücksichtigung der bisher in der Literatur, im BMF-Schreiben sowie durch die Rechtsprechung diskutierten Besteuerungsgrundlagen. Diese Einordnung erfolgt am Beispiel von Direktinvestments im Privatvermögen auf der Ethereum-Blockchain und versucht die damit verbundenen teilweise komplexen Vorgänge zu erläutern und in den bestehenden deutschen steuerlichen Gesetzesrahmen einzuordnen.
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