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Um in Abwesenheit eines Konzernsteuerrechts eine steuersubjektübergreifende Verrechnung von Gewinnen und Verlusten innerhalb eines Konzerns zu gewährleisten, wurde die ertragsteuerliche Organschaft eingeführt. Jedoch liegen die organschaftlichen Tatbestandsvoraussetzungen nicht immer zwischen den gewünschten Konzerngesellschaften vor bzw. die Tatbestandsvoraussetzungen sind noch nicht existent. An dieser Stelle kann die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften Abhilfe schaffen, um die gewünschte Organschaftsstruktur zu erzeugen. Jedoch stellt sich hier die Frage, ob die organschaftlichen…mehr

Produktbeschreibung
Um in Abwesenheit eines Konzernsteuerrechts eine steuersubjektübergreifende Verrechnung von Gewinnen und Verlusten innerhalb eines Konzerns zu gewährleisten, wurde die ertragsteuerliche Organschaft eingeführt. Jedoch liegen die organschaftlichen Tatbestandsvoraussetzungen nicht immer zwischen den gewünschten Konzerngesellschaften vor bzw. die Tatbestandsvoraussetzungen sind noch nicht existent. An dieser Stelle kann die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften Abhilfe schaffen, um die gewünschte Organschaftsstruktur zu erzeugen. Jedoch stellt sich hier die Frage, ob die organschaftlichen Tatbestandsvoraussetzungen infolge einer Verschmelzung fortführbar bzw. begründbar sind. Zudem muss analysiert werden, ob Verluste, die vor der Verschmelzung angefallen sind, auch im Anschluss noch nutzbar sind. Ebenso darf nicht unbeachtet bleiben, dass durch die Verschmelzung eventuell weitere steuerpflichitige Gewinne anfallen können, sodass die Vorteilhaftigkeit der organschaftlichen Verlustnutzung eingeschränkt werden kann. Das hier vorliegende Werk soll sich mit diesen Wechselwirkungen beschäftigen und aufzeigen, wann eine steuerneutrale verschmelzungsbedingte Organschaftsbegründung unter Aufrechterhaltung der zuvor angefallenen Verluste möglich ist.