Angesichts der absolut wie relativ gewaltigen Haushalte moderner Industriestaaten braucht über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Besteuerung kein Wort verloren zu werden. In welchem Umfang darüber hinaus die Steuern nicht nur Mittel zur Ein nahmeerzielung, sondern auch Mittel zur Durchsetzung wirtschafts-und sozialpoli tischer Ziele geworden sind, ist ebenfalls bekannt. Für die Betriebswirtschaftslehre, die sich mit Einzelbetrieben, bevorzugt mit Unter nehmungen, beschäftigt, ist primär die Steuerbelastung in mikroökonomischer Sicht interessant. Auch unter diesem Betrachtungswinkel ist das große Gewicht der Besteu erung offensichtlich, kann doch die Belastung gewerblicher Unternehmungen in der Bundesrepublik Deutschland allein mit Einkommen-, Ertrag-und Vermögensteuern gegenwärtig mit durchschnittlich gut 25 OJo des Rohüberschusses angenommen wer den; die Spitzenwerte reichen weit darüber hinaus, Steueraufwendungen können die erwirtschafteten Unternehmungserfolge auch völligaufzehren. Mithin ist eine mög lichst genaue Kenntnis der Höhe, der Zusammensetzung und der Natur der betriebli chen Steuerbelastung eine der zahlreichen Voraussetzungen für rationale Unterneh merische Entscheidungen. Die Gewinnung solcher genauen Kenntnisse ist aber des halb sehr erschwert, weil das gegenwärtige deutsche Steuerrecht keine eigentliche Unternehmungs-oder Betriebsbesteuerung kennt. Die Unternehmung ist nur in Aus nahemfällen - gleichsam zufällig - steuerfähig. Dem fiskalischen Zugriff der ver schiedensten Steuerarten unterliegen statt dessen juristisch definierte Bemessungs grundlagen, die sich an Existenz, Vermögensbestand, Aktionen und Ergebnisse un ternehmerischer Betätigung anlehnen, ihnen aber regelmäßig nicht entsprechen.
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