Die Erwartung künftiger Straffreiheit bildet den zentralen Bezugspunkt für die Entscheidung über die Strafaussetzung und deren Widerruf wegen einer neuen Straftat. Dadurch kommt ihr zugleich eine entscheidende Bedeutung für die Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei diesen Entscheidungen zu. Stefan Zimmermann stellt die Anforderungen an den Inhalt und die Begründung dieser Erwartung umfassend dar. Dabei wendet er sich gegen die verbreitete Vorstellung, die Erwartung beruhe auf einer rein empirischen Prognose künftiger Straftaten. Stattdessen basiert sie auf einer hinreichenden Resozialisierungsaussicht, deren Beurteilung in hohem Maße auf normative Wertungen angewiesen ist.
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