Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1.3, , Veranstaltung: Bankrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Erweiterung der Befugnisse von Aufsichtsbehörden anhand von Transparenzmerkmalen hinsichtlich der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II)-Richtlinie. Der erste Teil der Arbeit gibt einen kurzen Einblick in das Thema der Bankenaufsicht, um diesen im Kontext richtig einordnen zu können. Hierbei wird auf die Organisation der Bankenaufsicht und die Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) und der Deutschen Bundesbank eingegangen und der Begriff der Bankenaufsicht von anderen Aufsichtsbehörden abgegrenzt. Daraufhin wird sich der Frage gewidmet inwiefern sich Bankenaufsicht und Bankenregulierung voneinander unterscheiden oder nicht unterscheiden und ob es Überschneidungen in diesem Bereich gibt. In einem weiteren Schritt wird dann näher auf die Aufgaben, Ziele und Pflichten von Aufsichtsbehörden eingegangen und beschrieben, aus welchen Quellen die Aufsicht ihre Informationen zieht und welche Maßregelungen sie ausüben darf und kann. Auch die Bankenaufsicht in der Zusammenarbeit mit Europa wird beschrieben und diesbezüglich wird auf die Aufgaben und Ziele der European Banking Authority (EBA) eingegangen. Um den zweiten Teil der theoretischen Fundierung zu legen, wird im darauf folgenden Kapitel die Markttransparenz näher erläutert und wichtige Begriffsbestimmungen vor-genommen. Im nächsten Unterkapitel werden dann Information und Kommunikation als Hauptelemente des modernen Finanzmarktes beschrieben und die Markttransparenz mit Beispielen aus dem KWG und WpHG belebt. Ebenso wichtig ist die folgende Abgrenzung zwischen Vor- und Nachhandelstransparenz. Das anschließende Kapitel befasst sich mit den der Arbeit zu Grunde liegenden Richtlinien, anhand derer die Veränderungen für die Bankenansicht im Zusammenspiel mit MiFID II untersucht werden. Erläutert wird zuerst die Missbrauchsverordnung mit ihrem Aufbau, den Zielen und Motiven. Hier ist es erforderlich auch die Rolle der European Securities and Markets Authority (ESMA) zu erläutern, die nationale Umsetzung der Verordnung und das Zusammenspiel mit der Market abuse Directive (MAD II). Im Kontext der Missbrauchsverordnung sollen dann die Befugnisse der Behörden durch diese erläutert werden, indem das Mindestmaß an Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse nach Market abuse Regulation (MAR), die Bedeutung dieser Mindestbefugnisse und die Erweiterung der Befugnisse durch multilaterale Zusammenarbeit herausgearbeitet wird.
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