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Anlässlich der Entscheidungen des BAG zum sogenannten »Gebot fairen Verhandelns« unternimmt die Arbeit eine erneute Standortbestimmung zu Strukturen und Systematik des Schutzes der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit im deutschen Privatrecht und zu Notwendigkeit und Mitteln einer Erweiterung des Schutzes. Der Fokus der Untersuchung liegt auf dem Anfechtungsrecht aus § 123 BGB bei Täuschung und Drohung. Sie entwickelt Maßstäbe einer möglichen Erweiterung des Anfechtungsrechts für Beeinträchtigungen der Entscheidungsfreiheit, die in ihrer Intensität mit der Beeinträchtigung durch…mehr

Produktbeschreibung
Anlässlich der Entscheidungen des BAG zum sogenannten »Gebot fairen Verhandelns« unternimmt die Arbeit eine erneute Standortbestimmung zu Strukturen und Systematik des Schutzes der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit im deutschen Privatrecht und zu Notwendigkeit und Mitteln einer Erweiterung des Schutzes. Der Fokus der Untersuchung liegt auf dem Anfechtungsrecht aus § 123 BGB bei Täuschung und Drohung. Sie entwickelt Maßstäbe einer möglichen Erweiterung des Anfechtungsrechts für Beeinträchtigungen der Entscheidungsfreiheit, die in ihrer Intensität mit der Beeinträchtigung durch Täuschung und Drohung vergleichbar sind. Eine analoge Anwendung des § 123 BGB ist möglich, im Sinne der Rechtsklarheit vorzugswürdig erscheint jedoch eine Neuregelung von § 123 BGB und § 2078 Abs. 2 BGB. Zur Konkretisierung des Begriffs werden einzelne Faktoren untersucht und bewertet, die in ihrem Zusammenwirken zu einer entsprechenden unzulässigen Beeinträchtigung führen können.
Autorenporträt
Rosa Hinzpeter-Schmidt studierte Deutsch-Französisches Recht an den Universitäten Erlangen-Nürnberg und Rennes I. Von August 2019 bis September 2024 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht von Prof. Dr. Steffen Klumpp in Erlangen. Die von Prof. Dr. Steffen Klumpp betreute Arbeit wurde im Juli 2023 fertiggestellt. Die Disputation fand im Februar 2022 statt. Seit Oktober 2023 ist die Autorin Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Nürnberg.