Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich VWL - Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik, Note: 2,3, Philipps-Universität Marburg (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Essential Facilities Doktrin und der Missbrauchsfall MicrosoftDas, auf drei grundlegenden Säulen basierende, Europäische Wettbewerbsrecht bekämpft wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen, wettbewerbsbeschränkende Unternehmenszusammenschlüsse und den Missbrauch von Marktmacht. Einem marktmächtigen Unternehmen steht es grundsätzlich frei zu entscheiden, mit wem und zu welchen Bedingungen es geschäftliche Beziehungen eingeht. Dieser Grundsatz ist aber nicht unumstößlich,sondern kann unter bestimmten Umständen außer Kraft gesetzt werden. Man stelle sich bspw. eine Situation vor, in der ein, auf einem vorgelagerten Markt agierendes dominantes Unternehmen eine Leistung erstellt, die für andere Unternehmen auf einem nachgelagerten Markt einen unbedingten Bestandteil ihrer eigenen Leistungserstellung verkörpert. In einer derartigen Konstellation führt die Verweigerung des marktmächtigen Unternehmens zur Bereitstellung seiner Leistung zur Gefährdung des Wettbewerbs auf dem nachgelagerten Markt, da die dort tätigen Unternehmen durch die Entziehung ihrer Geschäftsgrundlage nicht (mehr) wirtschaftlich in Erscheinung treten können. Der geschwächte Wettbewerb auf diesem Markt könnte dem mächtigen Unternehmen zudem zur Übertragung von Marktmacht vom vor- eben auf den nachgelagerten Markt verhelfen. Diesem Dilemma kann Abhilfe geschaffen werden, indem das dominante Unternehmen verpflichtet wird, den übrigen Unternehmen seine Leistung zur Verfügung zu stellen. Mit derartigen Problemfeldern befasst sich die Essential Facilities Doktrin. Sie liefert die Prüfkriterien, anhand derer entsprechende Verstöße gegen das Missbrauchsverbot marktbeherrschender Unternehmen ermittelt und Bereitstellungsverpflichtungen ihrer Leistungen legitimiert werden können.Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Essential Facilities Doktrin im Allgemeinen und dem Missbrauchsfall Microsoft im Speziellen. Die entsprechende Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2004 hat Bezug zur oben geschilderten Essential Facilities-Problematik und gilt als wegweisend für die zukünftige Entwicklung der Essential Facilities Doktrin. Es ist zu klären, inwieweit der Rückgriff auf die Essential Facilities Doktrin im Rahmen der Microsoft-Entscheidung gerechtfertigt war und welche Bedeutung der Essential Facilities Doktrin als wettbewerbspolitischesInstrumentarium der Wettbewerbsbehörden zukommt.
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