Vordiplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das europäische und deutsche Recht ist vom Grundsatz geprägt, dass ein Unternehmen frei darüber entscheiden kann, mit wem und zu welchen Bedingungen es einen Vertrag schließen möchte. Dies gilt selbstverständlich auch für die Nutzung von Einrichtungen eines Unternehmens, auf die ein anderes zurückgreifen muss, um selber wirtschaftlich tätig werden zu können. Nimmt das erstgenannte Unternehmen jedoch eine derart beherrschende Stellung ein, dass das zugangsbegehrende Unternehmen nicht an ihm vorbeikommt, ist es im Besitz einer sogenannten Engpasseinrichtung. Dieser Umstand ist unproblematisch, solange das beherrschende Unternehmen den Zugang zu der Engpasseinrichtung zu angemessen Bedingungen gewährt. Verweigert es ihn jedoch, liegt der Tatbestand vor, mit welchen sich die essential facility doctrine beschäftigt.Entwickelt wurde die Doktrin während den Anfängen des letzten Jahrhunderts in den Vereinigten Staaten von Amerika. Mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung ist sie als Beispieltatbestand der allgemeinen Missbrauchskontrolle in das europäische und deutsche Kartellrecht übernommen worden. Im deutschen Rechtskreis fand sie in Form des § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB sogar eine legalgesetzliche Form.Der Gang der vorliegenden Untersuchung wird zunächst die Entwicklung der essential facility doctrine in den verschieden Rechtskreisen beleuchten. Im Anschluss daran werden die erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen nach europäischem Recht und nach § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB dargelegt. Abschließend werden die für diesen Themenkomplex besonders bedeutsamen Seehafenentscheidungen der Europäischen Kommission und das Urteil Bronner des Gerichtshofs dargestellt und einer Bewertung des Autors unterzogen.Im Ergebnis möchte diese Arbeit die wesentlichen Unterschiede zwischen der essential facility doctrine europäischer und deutscher Prägung herausarbeiten und einen Ausblick wagen, welche wettbewerbspolitische Bedeutung ihr zukommt.
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