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Moderne Gemeinwesen zeichnen sich dadurch aus, daß ihre Bürger in Fragen von Religion, Weltanschauung und persönlicher Lebensführung nicht übereinstimmen. Auf diesen Pluralismus reagiert der freiheitliche Verfassungsstaat, indem sich das staatliche Recht auf die Regelung eines gerechten Zusammenlebens beschränkt, während die ethische Orientierung den Bürgern überlassen bleibt und grundrechtlich geschützt wird. Dieses liberale Ordnungsmodell wird häufig mit dem Begriff der religiös-weltanschaulichen oder - umfassender - ethischen Neutralität des Staates bezeichnet. Ob und in welchem Sinne auch…mehr

Produktbeschreibung
Moderne Gemeinwesen zeichnen sich dadurch aus, daß ihre Bürger in Fragen von Religion, Weltanschauung und persönlicher Lebensführung nicht übereinstimmen. Auf diesen Pluralismus reagiert der freiheitliche Verfassungsstaat, indem sich das staatliche Recht auf die Regelung eines gerechten Zusammenlebens beschränkt, während die ethische Orientierung den Bürgern überlassen bleibt und grundrechtlich geschützt wird. Dieses liberale Ordnungsmodell wird häufig mit dem Begriff der religiös-weltanschaulichen oder - umfassender - ethischen Neutralität des Staates bezeichnet. Ob und in welchem Sinne auch von einem verfassungsrechtlichen Gebot der Neutralität gesprochen werden kann, ist allerdings umstritten geblieben.Stefan Huster nimmt diese Frage zum Ausgangspunkt, um unterschiedliche Begründungen und Konkretisierungen des Neutralitätsgrundsatzes vorzustellen. Dabei entwickelt er ein Neutralitätsgebot, das sich nicht auf die Wirkungen, sondern auf die Begründungen staatlichen Handelns bezieht. Die dogmatischen Konsequenzen dieses Gebotes werden für unterschiedliche Rechtsbereiche ausführlich dargestellt.
Autorenporträt
Stefan Huster: Geboren 1964; 1984-90 Studium der Rechtswissenschaft und Philosophie in Bielefeld und Frankfurt a. M.; 1990-93 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg; 1993 Promotion; 1993-95 Referendariat am Landgericht Heidelberg; seit 1996 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Heidelberg; 2001 Habilitation.