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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Abt. Kassel (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die wirtschaftliche Integration in Europa macht zügige Fortschritte. Grundsätzlich ergeben sich daraus insbesondere für mittelständische Unternehmen sowohl Chancen als auch Risiken. In einem vereinten und funktionierenden Europa ist es insbesondere für den Mittelstand wichtig, sich langfristig ohne Barrieren wie im eigenen Binnenmarkt bewegen zu können. Denn seine Möglichkeiten, international bzw. europaweit zu…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Abt. Kassel (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die wirtschaftliche Integration in Europa macht zügige Fortschritte. Grundsätzlich ergeben sich daraus insbesondere für mittelständische Unternehmen sowohl Chancen als auch Risiken. In einem vereinten und funktionierenden Europa ist es insbesondere für den Mittelstand wichtig, sich langfristig ohne Barrieren wie im eigenen Binnenmarkt bewegen zu können. Denn seine Möglichkeiten, international bzw. europaweit zu agieren, sind nicht mit denen eines Konzerns vergleichbar. Der Wettbewerbsdruck für den Mittelstand in Europa wird höher. Nicht nur die Konkurrenzsituation im eigenen Land verschärft sich, sondern auch die Auseinandersetzung mit europaweit operierenden Konkurrenten wächst.
Eine Chance, die Eintrittsbarrieren in andere Mitgliedsstaaten in der europäischen Union abzubauen, liegt in der fortschreitenden Harmonisierung des nationalen Rechts. Die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Rechtsform ist ein Schritt in diese Richtung. Hintergrund dafür sind die aktuellen volkswirtschaftlichen Entwicklungen des europäischen Wirtschaftsraumes in direkter Verbindung zu den mittelstandspolitischen Bemühungen und Herausforderungen in einem erweiterten Europa. Diese spiegeln sich im Fortschritt der Lissabon-Agenda wider. Die Lissabon-Agenda skizziert Strategien und Positionen für eine europäische Mittelstandspolitik in den Jahren 2000 bis 2010.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP), als ein Maß für die wirtschaftliche Tätigkeit in einer Volkswirtschaft, definiert den Wert aller neu geschaffenen Waren und Dienstleistungen, abzüglich des Wertes aller dabei als Vorleistungen verbrauchten Güter und Dienstleistungen. Das reale Wachstum des BIP ist in den Jahren 2000 bis 2003 kontinuierlich auf unter einen Prozent gesunken und 2004 wieder auf über zwei Prozent angestiegen. Die EU-Kommission musste auf Grund der chronischen deutschen Konjunkturschwäche ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2005 für die gesamte EU von 2,3 auf 2,0 Prozent korrigieren. Das Wachstum der Beschäftigung insgesamt ist in den Jahren 2000 bis 2003 ebenfalls kontinuierlich gesunken. Werte für das Jahr 2004 und eine Prognose für 2005 liegen noch nicht vor.
Die Lissabon-Agenda wird in Bezug auf zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten für den Mittelstand in einem erweiterten Europa als unverzichtbar erachtet. Ziel der im Jahre 2000 auf dem Gipfel von Lissabon beschlossenen Reformen ist es, die EU zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Ende März 2004 stellte der Europäische Rat fest, dass die begonnenen Reformen erheblich intensiviert werden müssen, um das gesetzte Ziel noch erreichen zu können. Die Förderung der unternehmerischen Initiative, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), gilt als Schlüssel zum Erfolg. Die Europäische Kommission vertritt daher die Auffassung, dass der Mittelstand der wichtigste Motor der EU Volkswirtschaft sei. Nur wenn diese Unternehmen für den Wettbewerb gerüstet sind, können sie ihrer Antriebsrolle für Wachstum und Beschäftigung in Europa gerecht werden.
Problemstellung:
Wie bereits festgestellt, gilt der Erfolg der kleinen und mittleren Unternehmen als Schlüssel zum Erfolg für Wachstum und Beschäftigung in Europa. Von besonderer Bedeutung ist es daher, dass diese Unternehmen die Chancen des erweiterten Binnenmarktes sowie der Europäisierung nutzen. Arbeitnehmer genießen durch die Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrages die Freiheit, überall in der EU arbeiten zu dürfen. Für Unternehmen gilt die Niederlassungsfreiheit gem. Art. 43 EGV. Doch diese Freiheit war bislang für Kapitalgesellschaften, die außerhalb der nationalen Grenzen keine Rechtspersönlichkeit besaßen, eingeschränkt. Ein...
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