Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 08.10.2004 haben europäische Unternehmen mit dem Inkrafttreten der Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft die Möglichkeit, sich als neue und supranationale Rechtsform in Gestalt einer Europäischen Aktiengesellschaft, auch Europa-AG genannt, zu konstituieren. Der Europäische Gesetzgeber bietet somit, nach mehreren Dekaden kontroverser Diskussionen, insbesondere europaweit agierenden Unternehmungen wesentliche Erleichterungen hinsichtlich ihrer Flexibilität und grenz-überschreitenden Mobilität und schafft einen einheitlichen Rahmen für die gemeinsame Organisation global tätiger Unternehmen und Konzerne. Hintergrund der Einigung nach der Jahrtausendwende und der anschließenden Implementierung der SE in deutsches Recht mit dem SEEG ist der Grundgedanke, eine gesellschaftsrechtliche Organisationsform zu schaffen, die unabhängig vom individuellen Recht der Mitgliedsstaaten ist, sondern lediglich europäischem Recht unterworfen ist. Grenzüberschreitende Betätigungen sollen erleichtert und der bürokratische Aufwand bei Gründung ausländischer Tochterunternehmen vermieden werden. In einer vom globalisierten Wandel geprägten Umwelt wie der unseren macht sich trotz dieser Vorzüge eine gewisse Dezenz bei den inländischen Unternehmen bemerkbar: Neben einigen namhaften Unternehmen wie BASF SE, Porsche SE oder Allianz SE haben sich seit dem Inkrafttreten der SE-VO nur knapp 300 inländische Unternehmen entschieden, sich als Europäische Aktiengesellschaft zu etablieren. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den genannten Problemstellungen und systematisiert alle für die Europäische Aktiengesellschaft relevanten Rechtsvorschriften. Ferner gibt sie einen Überblick über die grundlegende Struktur der Europa-AG und klärt sowohl Haftungs- als auch Mitbestimmungsfragen seitens der Arbeitnehmer. Weiterhin grenzt sie die SE von ihrem nationalen Vorgänger der AG ab und zeigt anschaulich die wesentlichen Vor- und Nachteile des neuen Statuts auf. Zudem wird kurz auf die Besteuerung der Europäischen Aktiengesellschaft eingegangen; aufgrund der Komplexität des Sachverhalts wird sich hierbei auf die laufende inländische Ertragsbesteuerung beschränkt.
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