Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,5, Hochschule Osnabrück (Institut für öffentliches Management), Veranstaltung: Europäische Integration, Sprache: Deutsch, Abstract: Problemstellung und Zielsetzung
Nach mehr als dreißig Jahren zähen Verhandelns gibt es sie: die Europäische Aktiengesellschaft (abgekürzt lateinisch Societas Europaea kurz SE).
Ziel der Schaffung einer Europäischen Aktiengesellschaft ist die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes im Sinne des EG-Vertrages und die damit angestrebte Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage innerhalb der EU. Dazu ist es unerlässlich, dass innerhalb der EU grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse und -kooperationen erleichtert werden.
Zukünftig soll es europaweit tätigen Unternehmen ermöglicht werden, bspw. mit einem einheitlichen Management- und Berichtssystem, überall in der EU tätig zu sein, ohne mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand zuerst noch ein Netz von Tochtergesellschaften errichten zu müssen.
Die SE bietet also den Unternehmen die Möglichkeit europaweit zu handeln und dabei direkt dem Gemeinschaftsrecht, welches unmittelbar in den Mitgliedsstaaten anzuwenden ist, zu unterstehen.
Diese Ausarbeitung setzt sich im Folgenden mit der Europäischen Aktiengesellschaft im Sinne der 2001er Rechtgrundlagen und dem Entwurf des deutschen Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) auseinander.
Es ist Intention dieser Arbeit die SE-VO und die SE-RL zu analysieren und Hinweise für die Umsetzung in Deutschland zu geben. Neben dem geschichtlichen Hintergrund soll das Statut der SE, insbesondere die Wahlmöglichkeit zwischen dem dualistischen und dem monistischen Leitungssystem sowie das Verfahren zur Arbeitnehmerbeteiligung aufgezeigt werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Nach mehr als dreißig Jahren zähen Verhandelns gibt es sie: die Europäische Aktiengesellschaft (abgekürzt lateinisch Societas Europaea kurz SE).
Ziel der Schaffung einer Europäischen Aktiengesellschaft ist die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes im Sinne des EG-Vertrages und die damit angestrebte Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage innerhalb der EU. Dazu ist es unerlässlich, dass innerhalb der EU grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse und -kooperationen erleichtert werden.
Zukünftig soll es europaweit tätigen Unternehmen ermöglicht werden, bspw. mit einem einheitlichen Management- und Berichtssystem, überall in der EU tätig zu sein, ohne mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand zuerst noch ein Netz von Tochtergesellschaften errichten zu müssen.
Die SE bietet also den Unternehmen die Möglichkeit europaweit zu handeln und dabei direkt dem Gemeinschaftsrecht, welches unmittelbar in den Mitgliedsstaaten anzuwenden ist, zu unterstehen.
Diese Ausarbeitung setzt sich im Folgenden mit der Europäischen Aktiengesellschaft im Sinne der 2001er Rechtgrundlagen und dem Entwurf des deutschen Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) auseinander.
Es ist Intention dieser Arbeit die SE-VO und die SE-RL zu analysieren und Hinweise für die Umsetzung in Deutschland zu geben. Neben dem geschichtlichen Hintergrund soll das Statut der SE, insbesondere die Wahlmöglichkeit zwischen dem dualistischen und dem monistischen Leitungssystem sowie das Verfahren zur Arbeitnehmerbeteiligung aufgezeigt werden.
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