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Die Arbeit beschäftigt sich mit der unionsrechtlichen Vereinbarkeit des gegründeten Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS) mit Schwerpunkt auf der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Mittels einer eingehenden Analyse der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass die Gründungsverordnung der EBA grundsätzlich auf die Rechtsangleichungskompetenz des Art. 114 AEU gestützt werden kann und im Übrigen auch mit den im Unionsrecht geltenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen vereinbar ist. Die Beteiligung der Europäischen…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der unionsrechtlichen Vereinbarkeit des gegründeten Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS) mit Schwerpunkt auf der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Mittels einer eingehenden Analyse der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass die Gründungsverordnung der EBA grundsätzlich auf die Rechtsangleichungskompetenz des Art. 114 AEU gestützt werden kann und im Übrigen auch mit den im Unionsrecht geltenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen vereinbar ist. Die Beteiligung der Europäischen Zentralbank im Aufseherrat der EBA und die auf die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA übertragenen Befugnisse im Bereich der Ratingagenturaufsicht verlassen hingegen den zulässigen Rahmen dieser Vorschrift. Auch der bei der EZB angesiedelte Einheitliche Bankenaufsichtsmechanismus SSM kann nicht von der Vorschrift des Art. 127 Abs. 6 AEU getragen werden.
Autorenporträt
Tim O. Koslowski studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Im Anschluss absolvierte er auf dem Gebiet des europäischen Rechts ein dreisprachiges Aufbaustudium zum Erwerb eines Magister legum (LL.M.) an den Universitäten in Bonn, Straßburg und Sevilla. Der Autor ist als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das europäische Finanzaufsichtsrecht tätig.