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Die Neuerscheinung:In der EU ist der Grenzübertritt für viele Menschen tägliche Routine. Doch während diese Grenzen für die Bürger kaum Hindernisse darstellen, bestehen sie für die Strafverfolgungsbehörden weiter. Die Vernetzung von Straftätern über die Grenzen führt somit oft zur Ohnmacht der Strafverfolger. Der Rat der Europäischen Union hat den Rahmenbeschluss über die Europäische Beweisanordnung erlassen, um dem entgegenzuwirken. Grundlage dafür ist das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Ob und wie dieses Prinzip auch in der strafrechtlichen Rechtshilfe Anwendung finden kann und ob der…mehr

Produktbeschreibung
Die Neuerscheinung:In der EU ist der Grenzübertritt für viele Menschen tägliche Routine. Doch während diese Grenzen für die Bürger kaum Hindernisse darstellen, bestehen sie für die Strafverfolgungsbehörden weiter. Die Vernetzung von Straftätern über die Grenzen führt somit oft zur Ohnmacht der Strafverfolger. Der Rat der Europäischen Union hat den Rahmenbeschluss über die Europäische Beweisanordnung erlassen, um dem entgegenzuwirken. Grundlage dafür ist das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Ob und wie dieses Prinzip auch in der strafrechtlichen Rechtshilfe Anwendung finden kann und ob der Rahmenbeschluss seinen Zielen gerecht wird, ist Thema dieser Untersuchung. Hierbei werden zunächst die historische Entwicklung und die dogmatische Verankerung des Prinzips dargestellt und kritisch betrachtet. Es folgt eine darstellende Analyse des Rahmenbeschlusses und eine Auseinandersetzung mit den sich stellenden beweisrechtlichen Problemen. Die Untersuchung endet mit der Abfassung einesVorschlags zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses und einem Ausblick auf die zu erwartende Entwicklung, insbesondere den Entwurf einer Richtlinie über eine Europäische Ermittlungsanordnung.
Autorenporträt
Dr. Markus Mavany war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht von Professor Dr. Mark A. Zöller an der Universität Trier. Anschließend nahm er das Referendariat am Landgericht Mönchengladbach auf. Herr Mavany ist daneben wissenschaftlicher Mitarbeiter einer auf das Strafrecht spezialisierten Kanzlei und Co-Autor eines Lehrbuchs zum Strafrecht, Besonderer Teil.